Aktuelles aus der Hauptabteilung Abfallwirtschaft und Betriebe im AGW: Pflanzliche Abfälle im Freien verbrennen?
Mit der Inkraftsetzung von § 14 des Abfallgesetzes auf den 1. Januar 1996 wird das offene Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich erlaubt, sofern keine übermässigen Immissionen entstehen. Für bewohnte Gebiete können die Gemeinden jedoch einschränkende Vorschriften erlassen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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