Bericht aus dem Arbeitsinspektorat: Weniger Emissionen aus Betrieben – aber wie?
Das «Bundesgesetz über den Umweltschutz» (USG), das seit dem 1. Januar 1985 in Kraft ist, befasst sich im 2. Titel mit der «Begrenzung der Umweltbelastung». Luftverunreinigungen sind Teil dieser Umweltbelastung. Das USG will Luftverunreinigungen durch Massnahmen an der Quelle begrenzen (Emissionsbegrenzungen). Die am 1. März 1986 in Kraft gesetzte «Luftreinhalte-Verordnung» (LRV) regelt den Vollzug dieses Gesetzes bezüglich schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen. Zu den Verursachern gehören nicht nur in der Öffentlichkeit häufig diskutierte Gruppen von Emittenten wie Heizungsfeuerungen und motorisierter Verkehr, sondern auch einzelne Betriebe verschiedenster Art. Wie sich dabei die Vollzugsarbeit gestaltet, wird in diesem Beitrag anhand einer allgemeinen Einführung und dreier konkreter Fallbeispiele dargestellt.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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