Schiesslärm im Visier: Standortbestimmung bei 300-m-Anlagen

Schiessen macht Lärm. Zwar ist nicht jede Schiessanlage im Kanton Zürich eine übermässige Lärmquelle. Wie eine Untersuchung der Lärmimmissionen jedoch ergeben hat, sind rund zwei Drittel der Anlagen sanierungsbedürftig, das heisst, in den benachbarten Bauzonen werden die von der geltenden Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegten Immissionsgrenzwerte, teilweise sogar die Alarmwerte, überschritten. Gefordert sind nun die Gemeinden, die ihre Anlagen mit betrieblichen oder baulichen Massnahmen sanieren müssen. Die akustisch komplexe Ausbreitung des Schiesslärms macht Sanierungen jedoch oft teuer.

Datum
16. Dezember 1994
ZUP-Nr.
3
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Rolf Schuchter
Rubrik
Artikel

Schiesslärm im Visier: Standortbestimmung bei 300-m-Anlagen

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