Nutzung von Oberflächen-, Grund- und Abwasser sowie Boden zum Heizen und Kühlen: Erläuterungen zur Bewilligungspraxis im Kanton Zürich

Die von den Direktionen der öffentlichen Bauten und der Volkswirtschaft ausgearbeiteten Leitbilder für die Wärmeversorgung des Kantons Zürich vom Dezember 1981 sehen vor, dass in Zukunft ein erheblicher Anteil des Wärmebedarfs durch Nutzung sogenannter erneuerbarer Energien gedeckt werden soll. Darunter versteht man u.a. die Nutzung der Wärme von Wasser und Boden. Eine solche Nutzung darf aber nicht zu ökologischen Schäden bei diesen Energieträgern führen. Das Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) hat deshalb soeben in zweiter Auflage ausführliche Erläuterungen zur Bewilligungspraxis herausgegeben, mit denen aufgezeigt wird, welche Nutzungen aufgrund des heutigen Wissens verantwortet und somit bewilligt werden können.

Datum
16. Dezember 1994
ZUP-Nr.
3
Themen
Wasser
Autor/Autorin
Willy Vetterli
Rubrik
Artikel

Nutzung von Oberflächen-, Grund- und Abwasser sowie Boden zum Heizen und Kühlen: Erläuterungen zur Bewilligungspraxis im Kanton Zürich

Nutzung von Oberflächen-, Grund- und Abwasser sowie Boden zum Heizen und Kühlen: Erläuterungen zur Bewilligungspraxis im Kanton Zürich
Nutzung von Oberflächen-, Grund- und Abwasser sowie Boden zum Heizen und Kühlen: Erläuterungen zur Bewilligungspraxis im Kanton Zürich

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: