Störfallverordnung gleich Schutz vor Störfällen?

Im Rahmen der Vollzugsarbeit treten laufend Fällle auf, wo die Störfallverordnung konkrete Auswirkungen in einem betrieblichen Geschehen haben kann, sei es, dass etwa bei anstehenden Sanierungen Massnahmen ergriffen beziehungsweise von den Vollzugsbehörden angeordnet werden, um die vorgegebenen Schutzziele zu erreichen, sei es, dass die Forderungen Störfallverordnung im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen Teil der Auflagen werden.

Datum
15. Juni 1994
ZUP-Nr.
1
Themen
Altlasten-Stoffe
Autor/Autorin
Liliane Sieber
Rubrik
Artikel

Störfallverordnung gleich Schutz vor Störfällen?

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