Metallbranche

Betriebe der Metallbranche finden hier spezifische Informationen zum Gewässer- und Umweltschutz; welche Bereiche umweltrelevant sind, welche Vorgaben die Betriebe beachten müssen und wie Kontrollen ablaufen.

Betroffene Betriebe

Zu den umweltrelevanten Betrieben in der Metallbranche zählen Betriebe, welche Metalle verarbeiten oder bearbeiten, insbesondere wenn sie Metalle beschichten, härten, glühen oder durch sonstige Prozesse die Eigenschaften des Metalls ändern. Umweltrelevant ist auch das Reinigen und Entfetten der Metalle. Diese Prozesse finden vor allem in folgenden Betrieben statt:

  • Galvanik
  • Beizerei
  • Anodisierbetrieb
  • Brüniererei
  • Feuerzinkerei, Feuerverzinnerei
  • Härterei
  • Leiterplattenherstellung
  • Emaillierbetrieb
  • Mechanische Werkstätten
  • Gleitschleiferei
  • Lackierbetrieb

Relevanz für die Umwelt

Metallverarbeitende Betrieben setzen – je nach Betriebsart – Lösungs-/Beizmittel, Öle, Salze, Säuren, Laugen, Tenside sowie andere wassergefährdende Stoffe ein. Dabei fallen mit Schadstoffen belastete Abwässer und Abfälle an. Diese sind speziell zu entsorgen bzw. zu behandeln.

Abwässer und Abfälle aus dem metallverarbeitenden Gewerbe können diverse Kohlenwasserstoffverbindungen, Salze oder Schwermetalle enthalten bzw. einen nicht neutralen pH-Wert aufweisen. Vor der Einleitung in die Kanalisation müssen daher Abwässer mittels einer Abwasservorbehandlungsanlage vorbehandelt werden. Feste, teils auch flüssige Abfälle sind entsprechend ihrer Zusammensetzung unter Umständen als Sonderabfall über zugelassene Empfängerbetriebe zu entsorgen.

Auch der Umschlag und die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen erfordert spezielle Sicherheitsvorkehrungen, sodass die wassergefährdenden Stoffe nicht in die Umwelt gelangen können.

Umweltrechtliche Vorgaben

Im Folgenden werden einige branchenspezifische Schwerpunkte pro Fachbereich aufgeführt. Für eine vollständige Beurteilung ist eine vertiefte Betrachtung der umweltrechtlichen Vorgaben notwendig.

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Industrieabwasser aus der metallverarbeitenden Branche können Säuren oder Laugen, diverse Kohlenwasserstoffverbindungen, Salze, Schwermetalle oder Komplexbildner enthalten. Je komplexer die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, je höher die Konzentration der Schadstoffe, je grösser die Abwassermenge, desto höhere Anforderungen gelten für die Abwasservorbehandlung. Die Anlagen können sehr komplex sein und sind regelmässig zu warten und zu kontrollieren.

Abfälle sind generell separat zu sammeln und korrekt zu entsorgen. Leere Chemikaliengebinde mit Gefahrenpiktogrammen (GHS) sind als Sonderabfall zu entsorgen.

Metallspäne mit Emulsionsrückstände sind als Sonderabfall zu entsorgen. Im Normalfall wird die Emulsionslösung durch das Abtropfen von den Metallspänen separiert. Dadurch können die Metallspäne als Metallabfall entsorgt werden und die Emulsionslösung gesammelt und als Sonderabfall über ein Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.

Schmier- und Hydrauliköle sowie Emulsionen sind auf Auffangwannen zu lagern. In einer Galvanik werden zusätzlich viele verschiedene wassergefährdende Stoffe eingesetzt. Damit sichergestellt werden kann, dass die Stoffe untereinander nicht reagieren können, sind die Zusammenlagerungsanforderungen gemäss dem Leitfaden «Lagerung gefährlicher Stoffe» (2018) zu beachten. Wir empfehlen ein Lagerkonzept zu erstellen.

Werden in einem Betrieb wassergefährdende Stoffe, wie z.B. Öle, Säure oder Laugen, an- oder ausgeliefert, dann müssen die entsprechenden Umschlagplätze abgesichert werden. Mittels Schutzmassnahmen (z.B. abflussloser Schacht) muss sichergestellt werden, dass bei einem Unfall auslaufende Flüssigkeiten aufgefangen werden und nicht in die Umwelt gelangen. Je grösser die umgeschlagenen Behälter und je wassergefährdender die Stoffe darin sind, desto grösser muss das erforderliche Rückhaltevolumen sein.

Lagern Betriebe eine grosse Menge wassergefährdender Stoffe, überschreiten Sie gegebenenfalls die Mengengrenze für die Rückhaltepflicht von Löschwasser. Bei Stoffen der Wassergefährdungsklasse 3 (z.B. Chromsäure) wird ein Lager ab 500 Kilogramm rückhaltepflichtig. Überschreitet ein Lager die Mengengrenze, müssen Massnahmen zum Rückhalt des verunreinigten Löschwassers, zum Beispiel Löschwasserbarrieren, umgesetzt werden.

Reinigungstätigkeiten dürfen im Freien nur dann durchgeführt werden, wenn die entsprechende Fläche abflussfrei ist oder via Schmutzabwasserkanalisation in eine Kläranlage (ARA) entwässert wird.

Liegen Heizöltanks oder Lager mit wassergefährdenden Stoffen unter dem anzunehmenden Hochwasserniveau, können Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser verlangt werden.

Aufgrund einer grossen Menge gelagerter wassergefährdender Stoffe können Betriebe der Metallbranche in den Geltungsbereich der Störfallverordnung fallen. Dann ist eine Abklärung der möglichen Schädigungen von Mensch oder Umwelt notwendig.

Bewilligung und Kontrollen

Ändert ein Betrieb seine umweltrelevanten Betriebsprozesse, z.B. die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder installiert eine neue Abwasservorbehandlungsanlage, ist dafür eine umweltrechtliche Bewilligung und/oder eine baurechtliche Bewilligung erforderlich.

Um die Übereinstimmung der Betriebe mit den umweltrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, werden Kontrollen in Form eines Betriebsrundgangs durchgeführt. Die Betriebe werden aufgrund ihrer Umweltrelevanz eingeteilt und entsprechend werden risikobasierte Kontrollen durchgeführt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

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