Ein Liter Mineralöl kann eine Million Liter Trinkwasser ungeniessbar machen. Unser Ziel ist es, Menschen, Tiere, Boden und Gewässer mit den entsprechenden Massnahmen vor wassergefährdenden Flüssigkeiten zu schützen.
Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
Der Kanton stellt den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung bei der Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten sicher. Dazu zählen:
- Prüfen von Gesuchen von Anlageninhabern und Fachfirmen zum Bau von neuen Anlagen oder zur Anpassung von bestehenden Anlagen an den Stand der Technik
- Abnahmen und Stichkontrollen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei Neuanlagen, Sanierungen und die Betriebssicherheit der bestehenden Anlagen
- Sicherstellen der vorgeschriebenen Kontrollen durch Tankfachfirmen von kontrollpflichtigen Lageranlagen
- Beratung von Privaten, Industrie und Gewerbe sowie Fachfirmen zum Stand der Technik und
- Beratung von Privaten, Industrie und Gewerbe zu Rechten und Pflichten
- Unterstützung von Einsatzkräften bei Unfällen und anderen Ereignissen zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe
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