Tankanlagen

Ein Liter Mineralöl kann eine Million Liter Trinkwasser ungeniessbar machen. Unser Ziel ist es, Menschen, Tiere, Boden und Gewässer mit den entsprechenden Massnahmen vor wassergefährdenden Flüssigkeiten zu schützen.

Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten

Der Kanton stellt den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung bei der Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten sicher. Dazu zählen:

  • Prüfen von Gesuchen von Anlageninhabern und Fachfirmen zum Bau von neuen Anlagen oder zur Anpassung von bestehenden Anlagen an den Stand der Technik
  • Abnahmen und Stichkontrollen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei Neuanlagen, Sanierungen und die Betriebssicherheit der bestehenden Anlagen
  • Sicherstellen der vorgeschriebenen Kontrollen durch Tankfachfirmen von kontrollpflichtigen Lageranlagen
  • Beratung von Privaten, Industrie und Gewerbe sowie Fachfirmen zum Stand der Technik und
  • Beratung von Privaten, Industrie und Gewerbe zu Rechten und Pflichten
  • Unterstützung von Einsatzkräften bei Unfällen und anderen Ereignissen zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt 

Gebietseinteilung Tankanlagen und Transportgewerbe

Gebietseinteilung Tankanlagen und Transportgewerbe
Gebietseinteilung Tankanlagen und Transportgewerbe
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Publikationsdatum
Dezember 2024
Autor/in
B294KP1

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 60

Sekretariat


Bürozeiten


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7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
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13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

tankanlagen@bd.zh.ch

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