Planung der Abwasserentsorgung

Hier finden Sie Informationen rund um die Entwässerungsplanung (Abwasserentsorgung) sowie zum Umgang mit Regenwasser auf Strassen und Liegenschaften. Dazu liefern wir Hinweise für den Betrieb und den Unterhalt der Kanalisation sowie für die Erdbebensicherheit von Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserreinigung.

Übersicht

Die Abwasserentsorgung, bestehend aus Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigungsanlagen, bildet ein wichtiges Element des Gewässerschutzes. Sie gewährleistet die Siedlungshygiene und den gewässerschonenden Umgang mit Regenwasser. Im Siedlungsgebiet stellt die Abwasserentsorgung den Schutz von Sachwerten bei Regenereignissen sicher.

Entwässerungsplanung

Die Entwässerungsplanung kann einer Region (Regionaler Entwässerungsplan REP), einem Abwasserverband (Verbands-Entwässerungsplan VGEP) oder einer Gemeinde (Genereller Entwässerungsplan GEP) dienen.

Die Entwässerungsplanung beantwortet die folgenden Fragen:

  • Wie erfolgt die Abwasserentsorgung in der einzelnen Gemeinde?
  • Könnten die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) oder der Kanalnetzbetrieb der Gemeinden optimiert werden?
  • Beeinflussen mehrere Gemeinden durch ihre Abwasserentsorgung das gleiche Gewässer?
  • Welches Regenwasser, das auf Dächer, Plätze und Verkehrsflächen fällt, muss als verschmutzt angenommen werden?
  • Welche Massnahmen sind für den Gewässerschutz in anderen Sachbereichen, wie z. B. der Landwirtschaft, erforderlich?
Aufzeichnung des regionalen Entwässerungsplans. Quelle: Der regionale Enwässerungsplan, VSA 2000

Hinweise zur Entwässerungsplanung

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Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) und dessen Verordnung regeln den thematischen Inhalt einer «Generellen Entwässerungsplanung (GEP)». Das Geoinformationsgesetz (KGeoIG) und dessen Verordnung beschreibt die Geobasisdaten des kantonalen und kommunalen Rechts. 

Das kantonale Geodatenmodell «GEP-ZH» regelt die digitale Beschreibung eines GEP und das offizielle Austauschformat zwischen Gemeinde oder Abwasserverband und der kantonalen Fachstelle.

Das KGDM GEP-ZH umfasst die Geobasisdatensätze

  • ID 129: Kommunale Entwässerungsplanung GEP (inklusive Verbands-GEP)
  • ID 81-ZH: Kataster der Einleitung in Oberflächengewässer
  • ID 82-ZH: Kataster der bewilligten Versickerungsanlagen

Und bildet die Grundlage für ID 93-ZH und ID 94-ZH die Entwässerung von Staatsstrassen

Es setzt sich zusammen aus Informationen zu

  • Kanalnetz (erweiterter Werkleitungskataster) 
  • Teileinzusgebiete inkl. Drainageflächen
  • GEP-Massnahmen
  • Abwasserentsorgung im ländlichen Raum (ALR)
  • Versickerungsanlagen (oft ein separater Kataster)
  • Sonderbauwerke (anhand von Stammkarten)
  • Versickerungskarte

Beim Kanton werden die Daten aggregiert und als Minimales Geodatenmodell (MGDM) ID 129.1 GEP an den Bund weitergeleitet.

Bea Keller

AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Sektion Siedlungsentwässerung

bea.keller@bd.zh.ch
+41 43 259 54 02
Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich

Siedlungsentwässerungsverordnung

In den Verordnungen zur Siedlungsentwässerung (SEVO) werden die Rechte und Pflichten von Gemeinden und Privaten bei der Entwässerung von Siedlungen geregelt. Zudem werden die Eckwerte der Abwasserentsorgung sowie die Finanzierung der öffentlichen Abwasseranlagen definiert.

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Die Ausführungsbestimmungen zur SEVO geben Aufschluss über Schnittstellen, Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Abwasserentsorgung sowie über notwendige Kontrollen.

Die Vorlagen für die SEVO enthalten optionale Kapitel, wie z. B. «Förderung von Gewässerschutzmassnahmen» oder «Gewässerunterhalt». Die Gemeinden können wählen, ob sie diese Bestimmungen übernehmen, anpassen oder darauf verzichten. Die im Kapitel «Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung» aufgezeigten Varianten erlauben den Gemeinden, die für sie am besten geeignete Gebührenart auszuwählen.

Die SEVO und die Ausführungsbestimmungen zur SEVO werden durch den Gemeinderat bzw. Stadtrat erarbeitet und danach dem AWEL zur Vorprüfung eingereicht. Die Vorprüfungsexemplare sind digital in der Form von Word-Dokumenten ans AWEL zu versenden (siehe Kontaktangaben). 

Nach abschliessender Bereinigung wird die SEVO dem Souverän zum Beschluss vorgelegt. Die Genehmigung der Ausführungsbestimmungen zur SEVO bestimmt sich nach der Kompetenzenregelung der Gemeindeordnung, i.d.R. erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinde- bzw. Stadtrat. Nach Vorliegen der Rechtskraftbescheinigung durch den Bezirksrat werden die SEVO und die Ausführungsbestimmungen zur SEVO durch das AWEL genehmigt. Dazu sind beide Genehmigungsexemplare (inkl. Unterschrift) sowie die Genehmigungsbeschlüsse (inkl. Unterschrift und Rechtskraftbescheinigungen des Bezirksrates) per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter zu senden.

Betrieb & Unterhalt der Kanalisation

Sowohl öffentliche Kanalisationen als auch private Liegenschaftsentwässerungsanlagen müssen regelmässig überwacht und unterhalten werden. Ungenügend überwachte Abwasseranlagen können durch Rückstau zu Überschwemmungen führen. Durch undichte Abwasserleitungen wird das Grund- bzw. Trinkwasser verschmutzt.

Die Lebensdauer von Abwasseranlagen hängt massgeblich von Qualität und Sorgfalt bei der Bauausführung und dem Unterhalt ab.

Strassenabwasser 

Das Strassenabwasser von stark befahrenen Strassen muss vor der Einleitung in Gewässer oder vor der Versickerung in den Untergrund in einer Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) gereinigt werden.  

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Ansprechperson

Thoralf Thees

AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Sektion Siedlungsentwässerung

thoralf.thees@bd.zh.ch
+41 43 259 32 37
Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich

Regenwasser

Aus der Sicht des Gewässerschutzes soll in Siedlungen der natürliche lokale Wasserhaushalt erhalten oder nachgebildet werden. Ziel ist es, einen Grossteil des jährlichen Niederschlags lokal versickern, verdunsten und von Pflanzen aufnehmen zu lassen. Mit der vorliegenden Richtlinie und Praxishilfe erhalten die Gemeinden und Städten ein Werkzeug zur Umsetzung dieser Ziele und somit die Möglichkeit für einen zeitgemässen Umgang mit Regenwasser.

Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserbewirtschaftung

Mit der vorliegenden Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserbewirtschaftung wird den Gemeinden und Städten ein Einstieg in den zeitgemässen Umgang mit Regenwasser auf Liegenschaften geboten. Als Planungs- und Beurteilungsinstrument ist diese Richtlinie und Praxishilfe für kommunale Baubehörden, Branchenorganisationen und private Fachpersonen gedacht – also für diejenigen, die Vollzugsaufgaben des Gewässerschutzes wahrnehmen. Sie löst die seit 2005 bestehende Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserentsorgung des AWEL ab.

Die vermehrte Versickerung und Verdunstung des Regenwassers auf der Liegenschaft soll jedoch nicht nur bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben beachtet werden. Auch bei bestehenden Bauten besteht vielerorts ein grosses Potential für die (freiwillige) nachträgliche Realisierung attraktiver «Schwammstadt-Massnahmen». Der AWEL-Vortrag «Nachträgliche oberflächliche Dachwasser-Versickerung - Einfacher als man denkt!» vom 19. Juni 2023 illustriert dazu einfache Möglichkeiten.

AWEL Regenwasserrechner

Der Rechner zur Regenwasserbewirtschaftung dient dazu, Versickerungs- und Drosselanlagen zu dimensionieren gemäss der Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserbewirtschaftung. Der AWEL Regenwasserrechner ergänzt, erläutert und illustriert den guten Umgang mit Regenwasser in quantitativer Hinsicht gemäss Kapitel 5 der AWEL Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserbewirtschaftung 2022 und dient für deren Vollzug.

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Manchmal ist die gewünschte Versickerung von Regenwasser nicht möglich, weil es z. B. die Durchlässigkeit des Untergrundes nicht zulässt. In solchen Fällen kann Regenwasser als Brauchwasser genutzt werden und damit gleichzeitig der Trinkwasserverbrauch einer Überbauung vermindert werden.

Regenwasser kann relativ einfach in der Gartenbewässerung eingesetzt werden. Auch für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine kann grundsätzlich Regenwasser genutzt werden, dafür sind allerdings aufwändigere sanitäre Hausinstallationen notwendig.

Wird das gebrauchte Regenwasser der öffentlichen Kanalisation als Abwasser zugeleitet, sind die Abwassermengen entsprechend zu erfassen und Abwassergebühren zu bezahlen. Die Bewilligung solcher Systeme ist Sache der Gemeinden.

Die Leitungssysteme von Regenwasser (Brauchwasser) und Trinkwasser müssen in jedem Fall strikt getrennt werden, sonst kann es zur Verschmutzung von Trinkwasser kommen. 

Erdbebenprävention

Für den Schutz der Bevölkerung ist die Erdbebensicherheit von Wasserversorgungsanlagen und Abwasserreinigungsanlagen von existenzieller Bedeutung.

Die Erdbebenprävention durch erdbebensicheres Bauen ist im Kanton Zürich gesetzlich verankert.

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Stärkere Erdbeben sind im Kanton Zürich zwar sehr selten, im Ereignisfall sind aber Gebäude- und Infrastrukturschäden zu erwarten. Die Erdbebensicherheit der Anlagen für die Wasserversorgung (WV-Anlagen) und für die Abwasserreinigung (ARA) ist deshalb von zentraler Wichtigkeit. Denn im Krisenfall, wie er nach einem Erdbeben von erheblicher Stärke eintritt, müssen die wichtigsten Infrastrukturen funktionsfähig bleiben.

Damit die Bevölkerung nach einem Erdbeben so gut wie möglich mit Trinkwasser versorgt und die Siedlungshygiene gewährleistet ist, sollen die Anlagen der Wasserversorgung wie auch der Abwasserreinigungsanlagen vorsorglich auf ihre Erdbebensicherheit überprüft und angepasst werden.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat 2011 die SIA Normen und -Merkblätter zum erdbebensicheren Bauen in der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) als verbindlich erklärt; mit den Normen SIA 260 ff für Neubauten und mit dem Merkblatt SIA 2018 für bestehende Bauten. Damit ist die Erdbebenprävention durch erdbebensicheres Bauen im Kanton Zürich gesetzlich verankert.

Strommangellage

Die drohende Energiemangellage ist für die Schweiz und damit auch für den Kanton Zürich eine grosse Herausforderung. Im ungünstigsten Fall könnte die Strommangellage zu Stromunterbrüchen von mehreren Stunden führen. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Anlagen der Siedlungsentwässerung. Nachstehend
sind die wichtigsten Informationen und Empfehlungen zur Strommangellage in der Siedlungsentwässerung zusammengestellt.

Veranstaltungen

Praxisseminar Regenwasserbewirtschaftung in der «Schwammstadt»

Mittwoch, 27. März 2024, 08:30 - 13:30 inkl. Apéro Riche

Kirchgemeindezentrum Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, Zürich

Seminarinhalt

  • Potenzialstudie Schwammstadt, Genereller Entwässerungsplan (GEP) und raumplanerische Instrumente (BZO, Gestaltungspläne): praktikable Massnahmen mit grosser Wirkung
  • Dimensionierung von Versickerungsanlagen mit dem AWEL-Regenwasserrechner: einfacher als man denkt!
  • Schwammstadtförderung im öffentlichen Raum und auf Gemeindeliegenschaften: Städte und Gemeinden gehen mit gutem Beispiel voran - zum Beispiel die Schwammstadt Schlieren
  • Regenwasserbewirtschaftung bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben: Verbindlichkeit der Einhaltung des Grundstücksabflussbeiwertes Ψa von maximal 15 % und gerechtfertigte Abweichungen davon; was sind verhältnismässige Massnahmen?
  • Regenwasserbewirtschaftung bei bestehenden Bauten: Anpassungspflicht gemäss SEVO, Förderung freiwilliger Massnahmen zur vermehrten Versickerung/Verdunstung des Regenwassers
  • Fragen und Anregungen aus der Vollzugspraxis

Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist geschlossen.

Das detaillierte Tagungsprogramm wird bis Mitte März 2024 publiziert.

Vortragsarchiv der Fachstelle Siedlungsentwässerung

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Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Siedlungsentwässerung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


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E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch