Für Bauten in Oberflächengewässern, in Grundwasservorkommen oder innerhalb des Gewässerabstands gelten besondere Vorschriften. Einschränkungen gelten auch für Bauten in hochwassergefährdeten Gebieten. Hier finden Sie Informationen über Verfahren und Auflagen sowie Formulare für eine Bewilligung.
Übersicht
Seen, Fliessgewässer und Grundwasser werden durch den Menschen intensiv beansprucht. Die Grundwasservorkommen bilden zusammen mit dem Zürichsee die Basis für eine sichere Trinkwassergewinnung. Seen und Fliessgewässer nehmen gereinigtes Abwasser und gesammeltes Niederschlagswasser aus dem Siedlungsgebiet, von Strassen und von Landwirtschaftsflächen sowie Hochwasser auf. Sie dienen aber auch als Erholungsräume für den Menschen und sind damit ein wichtiger Faktor für die Standortattraktivität.
Für Bauten in oder an Gewässern sowie im Grundwasserbereich gelten deshalb spezielle Auflagen.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Kommunaler Wasserbau
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