Störfallvorsorge

Das Ziel der Störfallvorsorge ist es, die Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen zu schützen. Hier finden Sie Informationen dazu, welche Anlagen störfallrelevant sind und welche Massnahmen zu treffen sind, um den Umweltschutz zu gewährleisten.

Ziele und Zuständigkeiten

Die Produktion, die Lagerung und der Transport von Treib- und Brennstoffen sowie chemischen Stoffen oder Produkten sind für die Wirtschaft und die Gesellschaft notwendig, aber auch mit Störfallrisiken verbunden.

Das Ziel der Störfallvorsorge ist es, die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Störfallverordnung (StFV).

Die Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS) im Amt für Abfall, Wasser, Energie & Luft (AWEL) ist die Fachstelle für Störfallvorsorge im Kanton Zürich. Sie kontrolliert und berät Betriebe und koordiniert Massnahmen für eine höhere Sicherheit von Mensch und Umwelt.

Die Fachstelle des Bundes für Fragen der Störfallvorsorge ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Störfall- und Erdbebenvorsorge. 

Definition Störfälle

Unfallereignisse, die erheblichen Schaden an Bevölkerung oder Umwelt verursachen, werden als Störfälle bezeichnet. Die häufigsten Störfälle sind:

  • Brände bzw. Feuerbälle mit Hitzestrahlung
  • Explosionen mit Trümmerwurf und Druckwellen
  • Vergiftungen durch luftgängige giftige Stoffe
  • Verunreinigungen von Gewässern oder Grundwasser durch wassergefährdende Stoffe

Störfälle treten zwar nur selten auf, können aber im Radius von bis zu mehreren hundert Metern katastrophale Folgen haben.

Störfallrelevante Anlagen

Anlagen mit Störfallrisiken werden in netzförmige und stationäre Anlagen unterteilt. Eine Übersicht über die Anlagen im Kanton Zürich liefert der Risikokataster.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Eisenbahnen, auf denen grosse Mengen gefährlicher Güter transportiert werden. Die Vollzugsstelle für Eisenbahnen ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). 
  • Nationalstrassen. Die Vollzugsstelle für Nationalstrassen ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). 
  • Andere Durchgangsstrassen gemäss Durchgangsstrassen­verordnung­ auf denen Gefahrgüter transportiert werden. Die Vollzugsstelle für diese Strassen ist das die Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS) des AWEL.
  • Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger Brenn- und Treibstoffe sowie Erdgas-Hochdruckleitungen und -Speicheranlagen. Die Vollzugsstelle für Rohrleitungen ist das Bundesamt für Energie (BFE).

  • Betriebe, die gefährliche Stoffe oder Sonderabfälle in grösseren Mengen auf ihrem Betriebsareal lagern oder verarbeiten.
  • Die Mengenschwellen sind auf Grund der Eigenschaften der Stoffe festgelegt (Giftigkeit, Brennbarkeit, Ökotoxizität usw.). Eine vollständige Übersicht über die Einteilungskriterien ist im Anhang 1.1 der Störfallverordnung zu finden. Das BAFU hat eine Liste der Mengenschwellen der gängigsten Stoffe herausgegeben. Die Mengenschwellen für Sonderabfälle sind in der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen festgelegt.
  • Betriebe mit gefährlichen oder gentechnisch veränderten Mikroorganismen.
  • Für militärische Anlagen ist das Generalsekretariat des Departements für Bevölkerungsschutz, Verteidigung und Sport (VBS) zuständig, für Flugplätze das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).

Massnahmen für Inhaber störfallrelevanter Anlagen

Die Inhaber von Anlagen, die der Störfallverordnung unterstehen, sind verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen eigenverantwortlich zu treffen. Die Massnahmen müssen dazu dienen,

  • das Gefahrenpotenzial herabzusetzen,
  • Störfälle zu verhindern oder
  • die Auswirkungen von Störfällen ausserhalb des Betriebsareals bzw. auf und neben dem Verkehrsweg zu bewältigen.

Der Inhaber oder die Inhaberin einer Anlage im Geltungsbereich der Störfallverordnung muss zudem der Behörde (im Kanton Zürich: dem AWEL) einen Kurzbericht einreichen. 

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 62

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