Chemieproduktion & Chemikalienhandel

Wassergefährdende Stoffe, welche bei der Produktion eingesetzt werden, können die Umwelt im Falle eines Unfalles verschmutzen. Deshalb ist der korrekte Umgang, Lagerung und Umschlag der wassergefährdenden Stoffe von zentraler Bedeutung.

Betroffene Betriebe

Umweltrelevant sind alle Betriebe, die Chemische Reaktionen durchführen oder Chemikalien in grösseren Mengen mischen oder lagern:

  • Chemische Produktion
  • Waschmittelherstellung
  • Reinigungsmittelherstellung
  • Farbenherstellung
  • Lackherstellung
  • Handel mit Chemikalien, Waschmitteln, Reinigungsmitteln, Farben, Lacken etc.

Relevanz für die Umwelt

Die Produktion von Stoffen oder Mischungen sowie der Handel stellen aufgrund der vielfältigen Stoffeigenschaften (Wassergefährdung, Brennbarkeit etc.) hohe Anforderungen. Eine korrekte Aufbewahrung, Entsorgung der Stoffe aber auch eine fachmännische Abwasserbehandlung senkt die Möglichkeit einer Verschmutzung der Umwelt.

Umweltrechtliche Vorgaben

Im Folgenden werden einige branchenspezifische Schwerpunkte pro Fachbereich aufgeführt. Für eine vollständige Beurteilung ist eine vertiefte Betrachtung der umweltrechtlichen Vorgaben notwendig.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Abwässer aus Chemiebetrieben enthalten in der Regel umweltgefährdende Inhaltsstoffe. Für die Einleitung des Abwassers in die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage sind die gesetzlichen Einleitanforderungen gemäss Gewässerschutzverordnung einzuhalten. Werden diese nicht erfüllt, ist das Abwasser mittels einer Abwasservorbehandlungsanlage vorzureinigen.

Abfälle sind generell separat zu sammeln und korrekt zu entsorgen. Stellen die Abfälle aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt dar, gelten sie als Sonderabfall oder kontrollpflichtigen Abfall und müssen daher an eine spezielle Entsorgungsfirma abgegeben werden.

Wassergefährdende Stoffe wie sind in Auffangwannen zu lagern. Bei der Lagerung sind die Zusammenlagerungsvorschriften zu beachten, sodass gefährliche Reaktionen unter den Stoffen verhindert werden können.

Werden in einem Betrieb wassergefährdende Stoffe an- oder ausgeliefert, dann müssen die entsprechenden Umschlagplätze abgesichert werden. Mittels Schutzmassnahmen (z.B. abflussloser Schacht) muss ein Betrieb sicherstellen, dass bei einem Unfall auslaufende Flüssigkeiten aufgefangen werden und nicht in die Umwelt gelangen. Je grösser die umgeschlagenen Behälter und je wassergefährdender die Stoffe darin sind, desto grösser muss das erforderliche Rückhaltevolumen sein.

Lagern Betriebe eine grosse Menge wassergefährdender Stoffe, überschreiten Sie gegebenfalls die Mengengrenze für die Rückhaltepflicht von Löschwasser. Bei Stoffen der Wassergefährdungsklasse 3 wird ein Lager ab 500 Kilogramm rückhaltepflichtig. Überschreitet ein Lager die Mengengrenze, müssen Massnahmen zum Rückhalt des verunreinigten Löschwassers, zum Beispiel Löschwasserbarrieren, umgesetzt werden.

Reinigungstätigkeiten dürfen im Freien nur dann durchgeführt werden, wenn die entsprechende Fläche abflussfrei ist oder via Schmutzabwasserkanalisation in eine Kläranlage (ARA) entwässert wird.

Liegen Heizöltanks oder Lager mit wassergefährdenden Stoffen unter dem anzunehmenden Hochwasserniveau, können Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser verlangt werden.

Werden grosse Mengen an wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen gelagert, kann ein Chemiebetrieb in den Geltungsbereich der Störfallverordnung fallen. Dann ist eine Abklärung der möglichen Schädigungen von Mensch oder Umwelt notwendig.

Bewilligungen und Kontrollen

Ändert ein Betrieb seine umweltrelevanten Betriebsprozesse, z.B. die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder installiert eine neue Abwasservorbehandlungsanlage, ist dafür eine umweltrechtliche Bewilligung erforderlich oder eine Baubewilligung. 

Um die Übereinstimmung der Betriebe mit den umweltrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, werden Kontrollen in Form eines Betriebsrundgangs durchgeführt. Die Betriebe werden aufgrund ihrer Umweltrelevanz eingeteilt und entsprechend werden risikobasierte Kontrollen durchgeführt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 62

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

betriebe@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: