Der Quartierplan ist ein Planungsinstrument, mit dem ein nicht oder erst teilweise erschlossenes Baugebiet der planungs- und baurechtlichen Ordnung entsprechend baureif gemacht wird.
Allgemeines
Je früher der Lärmschutz in die Planung miteinbezogen wird, desto besser. Der Quartierplan eignet sich gut dafür. Eine Analyse der Lärmsituation zeigt, wo im Perimeter die Grenzwerte eingehalten sind und in welchen Bereichen für zukünftige Gebäude Massnahmen notwendig sind. Diese können im Quartierplan selbst festgelegt werden (vorab Lärmschutzwände oder -dämme) oder aber einem Gestaltungsplan.
Massgebende Grenzwerte
Ist ein Quartierplanperimeter noch nicht hinreichend feinerschlossen, so sind gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) die Planungswerte (PW) massgebend. Als nicht erschlossen gilt ein Perimeter, wenn keine hinreichende Zufahrt besteht und die erforderlichen Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen noch nicht an die überbaubaren Parzellen heranführen. Da Quartierpläne grundsätzlich der Erschliessung dienen, ist dies der Normalfall.
Gilt das Gebiet bereits lärmrechtlich als hinreichend erschlossen – beispielsweise wenn lediglich eine Revision des Quartierplans erfolgt oder der Quartierplan der inneren Verdichtung dient (z. B. Aufzonung) – so kommen die Immissionsgrenzwerte (IGW) zur Anwendung.
Lärmbeurteilung im Quartierplan
Die Grenzwerte müssen überall dort eingehalten werden, wo dereinst Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen erstellt werden können. Entlang von Staatsstrassen sind die Baulinien für die Lärmbeurteilung massgebend.
Gelten die IGW, so kann der Lärmschutz auch mit dem Bauprojekt gelöst werden. Eine Ausnahme bilden hier parzellenübergreifende Massnahmen wie Lärmschutzwände oder -dämme. Gelten die PW als massgebend, so muss deren Einhaltung im planerischen Verfahren sichergestellt werden, da im Baubewilligungsverfahren gemäss LSV die IGW zur Anwendung kommen.
Da im Quartierplan nur bauliche Massnahmen wie Lärmschutzwände oder -dämme festgelegt werden können, die sich oft negativ auf das Ortsbild auswirken, stellt der Gestaltungsplan in der Regel das adäquate Instrument zur Sicherung der PW dar. Der Gestaltungsplan kann dabei auch auf den Lärmschutz reduziert sein.
Lärmquellen und Lärmdaten
Lärmübersicht für Raumplanung
Im GIS-Browser des Kantons Zürich ist der für planerische Vorhaben relevante Bereich mit möglichen Planungswert-Überschreitungen für alle Verkehrslärmarten und den Schiesslärm dargestellt.
Emissionsdaten - Immissionsdaten
Die Daten für Strassenlärm können im Lärminformationssystem abgefragt werden.
Gemeindestrassen sind auch als Lärmquellen zu berücksichtigen.
Fehlende Emissionsdaten für Gemeindestrassen sind bei der betreffenden Gemeinde nachzufragen.
Erweisen sich die vorhandenen Angaben als ungenügend oder liegen keine Daten vor, so müssen die Lärmbelastungen ermittelt werden. In Frage kommt eine Berechnung oder eine Messung. In beiden Fällen ist entsprechendes Fachwissen notwendig.
Geodatenmodell «Lärmübersicht Bauvorhaben - Lärmübersicht Raumplanung» im GIS-ZH
Die räumlichen Lärmdaten werden verwaltet, sichergestellt und publiziert (GIS-Themen «Lärmübersicht für Bauvorhaben» und «Lärmübersicht für Raumplanung», «Strassenlärm», «Fluglärm», «Schiesslärm» [in Vorbereitung]).
Die Form der räumlichen Daten für die Lärmübersichten wird in der «Modelldokumentation Kantonales Geodatenmodell» festgelegt.
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Kontakt
Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Lärm beim Planen & Projektieren