Vorsorgen ist besser als heilen. Das gilt auch bei Lärmproblemen. Planer, Architektinnen, Ingenieure, Handwerkerinnen, Bauherrschaften und Behörden sind gefordert, vorhandene und zukünftige Lärmquellen zu begrenzen.
Verantwortung
Lärm kann einschneidende soziale Folgen haben. Wer plant und baut, trägt immer auch eine gesellschaftliche Verantwortung und beeinflusst sowohl den Lärm als auch die Siedlungsentwicklung.
Nicht jeder Lärmschutz ist sinnvoll, denn je nachdem können Massnahmen erhebliche städtebauliche Auswirkungen haben.
Guter Lärmschutz
... fördert öffentliches Leben und soziale Kontakte
Für das Zusammenleben ist es wichtig, dass sich Menschen auch vor den Häusern begegnen können. In unsere Wohnungen ziehen wir uns zurück. Wenn wir auf die Strasse hinausgehen, treten wir in Kontakt mit unseren Mitmenschen. Der Lärmschutz nimmt darauf Rücksicht.
Die Beziehung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum wickelt sich über Fenster, Balkone, Höfe und Vorplätze ab. Die Architektur schafft lebendige Schnittstellen dazwischen.
... schafft Urbanität durch Vielfältigkeit
Eine lebendige und funktionierende Stadt zeichnet sich durch ein vielfältiges Neben- und Miteinander aus. Kurze Wege und eine hohe Dichte machen den Stadtraum aus.
Der Schutz vor Lärmimmissionen darf nicht auf Kosten der Urbanität gehen. Vielmehr fördern gute Lärmschutzmassnahmen die städtische Vielfalt.
... nimmt Rücksicht
Jede Lärmsituation erfordert eine exakte Analyse des Umfeldes, damit die Lärmschutzmassnahmen in die bauliche Gesamtsituation integriert werden können.
Bauen im Lärm
Die Plattform «Bauen im Lärm» beinhaltet Richtlinien, Anleitungen und Praxisvorgaben für die Planung und Beurteilung von Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten. Weitere Themen auf der Plattform sind Städtebau, Schallschutz und neue ortsfeste Anlagen.
Baukultur an lärmigen Lagen
Der Cercle Bruit Schweiz und das Institut Konstruktives Entwerfen der ZHAW haben gemeinsam die Webplattform «baukultur-laerm.ch» erarbeitet. Sie bietet Architektinnen und Architekten kompakte Arbeitshilfen zum Bauen an lärmbelasteten Lagen und stellt beispielhafte Bauwerke vor.
Anfragen zu geplanten Quellenmassnahmen
Bei IGW-Überschreitungen und als Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung ist im Baubewilligungsverfahren abzuklären, ob Massnahmen an der Quelle (Temporeduktion, lärmarme Beläge) geplant sind. Sinnvollerweise sind solche Abklärungen bereits im Rahmen von Planungsverfahren vorzunehmen. Im Kanton Zürich sind solche Anfragen für Kantonsstrassen an die folgende E-Mail-Adresse zu richten:
tba.quellenmassnahmen@bd.zh.ch
Lärm beim Planen & Bauen - Ansprechpersonen
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Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Lärm beim Planen & Bauen