Der beste Lärmschutz ist, ihn unnötig zu machen. Gefragt ist deshalb eine Nutzungsplanung, die auf vorhandene oder zukünftige Lärmquellen Rücksicht nimmt und mit zweckmässigen Festlegungen Konflikte vermeidet.
Allgemeines
Mit Hilfe von Bau- und Zonenordnung (BZO) und Zonenplan können lärmbelasteten und ruhigen Siedlungsteilen adäquate Nutzungen zugewiesen werden. Im Grundsatz soll Lärm dort vorkommen, wo er am wenigsten stört.
Empfindlichkeitsstufen
Mit Hilfe von Bau- und Zonenordnung (BZO) und Zonenplan können den lärmbelasteten und ruhigen Siedlungsteilen adäquate Nutzungen zugewiesen werden. Im Grundsatz soll Lärm dort vorkommen, wo er am wenigsten stört.
Zuordnung
Im Zonenplan wird den einzelnen Bau- und Nichtbauzonen entsprechend der zulässigen Nutzung die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) zugeordnet.
Die ES-Zuordnung erfolgt in der Nutzungsplanung und basiert auf dem zulässigen Störgrad gewerblicher Nutzungen. Je mehr Lärm erzeugt werden darf, desto mehr Lärm ist zu ertragen. Deshalb korrespondieren Empfindlichkeitsstufen und Nutzungszonen recht genau.
Das generelle Zuordnungsprinzip wird im Art. 43 der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegt.
- In reinen Wohnzonen mit nicht störenden Betrieben gilt die ES II.
- In Zonen mit mässig störenden Betrieben gilt die ES III.
- In Industriezonen mit stark störenden Betrieben gilt die ES IV.
Die ES I wird nur selten und nur bei ausgeprägtem Lärmschutzbedürfnis zugeordnet, beispielsweise in lärmsensiblen Erholungszonen.
Die ES-Zuordnung hat immer auch Auswirkungen auf die angrenzende Nachbarschaft. Für die Lärmemissionen einer Anlage gilt der zulässige Störgrad der eigenen Zone; für die Lärmimmissionen (z.B. bei Wohnhäusern) gelten jedoch die Grenzwerte der betroffenen Zone. Aneinandergrenzende Zonen sollten sich um nicht mehr als eine Empfindlichkeitsstufe unterscheiden, da es sonst zu Nutzungskonflikten kommen kann.
Eine Wohnzone mit ES II sollte nicht direkt an eine Industriezone mit ES IV grenzen. Eine Zone der ES III oder ein Grünbereich als Pufferzone entschärft die Situation.
Planungswerte bei Einzonung & Erschliessung
Bei der Ausscheidung neuer Bauzonen und bei der Erschliessung bestehender Bauzonen gelten die Planungswerte (PW). Diese dürfen überall dort nicht überschritten sein, wo Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gebaut werden können.
Die PW sind um fünf Dezibel strenger als die für konkrete Bauvorhaben massgebenden Immissionsgrenzwerte (IGW) und gewährleisten einen relativ guten Lärmschutz. Durch die Anwendung der PW soll im Sinne der Lärmvorsorge erreicht werden, dass auch bei einer künftigen Zunahme der Lärmbelastung wenigstens die IGW eingehalten werden.
Sicherung der Planungswerte
Werden die PW überschritten, so wäre nach der Idee des Gesetzes das Gebiet einer weniger lärmempfindlichen Nutzung (z. B. Gewerbe) zuzuführen. Die zunehmende Nachfrage nach Wohnraum führt jedoch dazu, dass auch lärmbelastete Gebiete als Wohnzonen ausgeschieden werden. Um die PW einzuhalten sind dann oft umfangreiche Massnahmenkombinationen notwendig.
Die Einhaltung der PW kann nicht im Baubewilligungsverfahren verlangt werden, da nach Art. 31 LSV in diesem Verfahren die IGW gelten. Wird parallel zum Einzonungsverfahren auch ein Gestaltungsplanverfahren durchgeführt, kann die Sicherung im Gestaltungsplan erfolgen. Wird bei einer Einzonung nur eine Gestaltungsplanpflicht auferlegt, so ist der Zweck (Sicherung der PW) in der Bauordnung festzuhalten.
Immissionsgrenzwerte bei Umzonungen
Die Umzonung von Bauland gilt nach Art. 24 des Umweltschutzgesetzes nicht als Ausscheidung neuer Bauzonen. Ist das Gebiet erschlossen, so kommen die Immissionsgrenzwerte zur Anwendung. Gilt das Gebiet als noch nicht erschlossen, so sind gemäss Art. 30 LSV die Planungswerte massgebend.
Fluglärmbereich
Der Gestaltungsspielraum bei Planungsvorhaben in der Flughafenregion ist durch die Fluglärmbelastung stark eingeschränkt. Ausführliche Informationen zum Planen und Bauen im Fluglärmbereich sind hier ersichtlich:
Vor- & Nachteile von Mischzonen
Eine Durchmischung von Wohnen und Arbeiten wird heute vor allem in urbanen Räumen durch Mischzonen aktiv gefördert. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen sind in der heutigen Dienstleistungsgesellschaft störende Arbeitsnutzungen kaum mehr vorhanden. Wohnen ist deshalb auch in Arbeitsplatzgebieten möglich. Zum anderen trägt eine angemessene Nutzungsdurchmischung zur Vielfalt und Urbanität, zur Sicherheit im öffentlichen Raum und zu einer guten und gleichmässigen Auslastung der ÖV-Infrastruktur bei.
Wohn- und Gewerbezonen (Mischzonen) wird die Empfindlichkeitsstufe III (ES III) zugeordnet. Sie haben somit eine um fünf Dezibel höhere Lärmbelastung als reine Wohnzonen zu ertragen. Deshalb ist bei der Ausscheidung von Mischzonen Vorsicht geboten.
Sinnvoll sind Mischzonen an lärmbelasteten Verkehrsachsen vor allem dann, wenn lautes Wohnen durch eine attraktive, zentrale Lage mit gutem Infrastrukturangebot aufgewogen wird. Vorzugsweise gilt dies in Kern- und Zentrumszonen, weniger jedoch an der Peripherie der Ortschaften.
Reine Wohnzonen entlang lärmbelasteter Verkehrsachsen können in Wohn- und Gewerbezonen (oder analoge Bauzonen mit mässig störendem Gewerbe und ES III) umgezont werden. Aus Sicht des Lärmschutzes ist dies aber nur sinnvoll, wenn die Wohnnutzung mittel- bis langfristig durch eine lärmunempfindlichere Nutzung (Gewerbe, Büros, Läden) abgelöst wird, da ansonsten die Bewohner einfach nur mehr Lärm in Kauf nehmen müssten.
Um den Planungsgrundsatz der Lärmkonzentration nicht zu unterlaufen, sind solche Umzonungen auf eine Bautiefe ab Strasse zu beschränken. Mit der Festlegung eines Gewerbeanteils kann die beabsichtigte Umnutzung besser erreicht werden.
Neue Wohnnutzung in Arbeitszonen
In Gebieten mit ES III gelten für lärmempfindliche Betriebsräume nach Art. 42 LSV um fünf Dezibel höhere Grenzwerte. Zudem kommen für Betriebsräume keine Grenzwerte für die Nachtperiode zur Anwendung.
Im Rahmen der Bewilligung bei von neuen lärmempfindlichen Wohnräumen ist prinzipiell ist der Nachweis zu erbringen, dass die Immissionsgrenzwerte für Wohnen hinsichtlich Industrie- und Gewerbelärm sowohl am Tag als auch in der Nacht eingehalten sind. Bei IGW-Überschreitungen muss der Betrieb als Lärmquelle zwar nicht unmittelbar aufgrund des Wohnungsneubaus saniert werden. Es gilt aber zu beachten, dass die Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebes allenfalls eingeschränkt werden können, da der Betrieb seine Emissionen bei einer wesentlichen Änderung gemäss Art. 8 LSV auf das erlaubte Mass begrenzen muss.
Bei einer Umzonung, die mit einer Herabsetzung der Empfindlichkeitsstufe von der ES IV in die ES III verbunden ist, ist zudem von Bedeutung, dass keine stark störenden Betriebe mehr zulässig sind.
Nutzung & Störgrad
In gemischten Zonen stellt sich oft die Frage, ob eine bestimmte Art von Betrieben zonenkonform und zulässig ist. Entscheidend sind meist die vom Betrieb oder von der Anlage verursachten Lärmimmissionen.
Als mässig störend hinsichtlich Lärmimmissionen gelten Nutzungen, die in der Regel während der üblichen Arbeitszeit stattfinden und bezüglich Aktivitäten und Verkehrsaufkommen im Normalbetrieb mit benachbarter Wohnnutzung verträglich sind.
Es folgt eine Liste von Beispielen, einmal alphabetisch und einmal thematisch geordnet.
Bitte beachten Sie:
- Massgeblich ist die erwartete Zusatzbelastung durch Lärmemissionen.
- Bei der Beurteilung im Einzelfall besteht je nach Situation ein gewisser Spiel-raum.
- Die Liste ist nicht abschliessend.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
NICHTstörend | MÄSSIG störend | STARK störend |
---|---|---|
Advokaturbüro | Abenteuerspielplatz | Abfallsortieranlage |
Altersheim | Alteisenhandel | Fettschmelzerei |
Architekturbüro | Abwasserreinigungsanlage | Giesserei |
Arztpraxis | Autoabstellplatz | Grossschlosserei |
Atelier technisch/grafisch | Autosattlerei | Hammerschmiede |
Atelier stille Berufe | Autospenglerei | Kesselschmiede |
Autoelektriker | Autowaschanlage | Knochenmühle |
Bäckerei | Baugeschäft mit Lager | Kraftwerk |
Behindertentagesstätte | Bodenlegerbetrieb | Recyclingbetrieb |
Beratungsstelle | Chemiebetrieb | Sägerei |
Beschäftigungsheim | Dachdeckerbetrieb | Schlosserei |
Büro | Dancing | Schmitte |
Coiffeursalon | Energieversorgungsanlage | Steinbruch |
Durchgangszentrum | Fahrzeughandel | Wertstoffsortieranlage |
Etagengeschäft | Fahrzeugwerkstätte | Wiederverwertungsanlage |
Feinmechanikbetrieb | Feuerwehr mit Magazin | |
Fitnessstudio (unbeschallt) | Fitnessstudio (beschallt) | |
Gaststätte (Cafe, Tearoom) | Gartenbau mit Magazin | |
Gebetsraum | Gaststätte mit Barbetrieb | |
Gemeindezentrum | Getränkehandel | |
Hotel | Gewerbliche Garage | |
Kindergarten | Gipsergeschäft | |
Kinderkrippe | Grossdruckerei | |
Kindertagesheim | Handwerkermagazin | |
Kino | Heizwerk | |
Kirchgemeindehaus | Hundebetreuung (≤ 8 Hunde) | |
Kirche | Hundeplauschtreff | |
Kleinladen | Imbissbude | |
Kulturlokal | Jugendhaus | |
Ladengeschäft | Kehrichtverbrennungsanlage | |
Metzgerei | Kino | |
Pflegeheim | Kunststeinbetrieb | |
Praxis | Kunststoffbearbeitungsbetrieb | |
Psychotherapiepraxis | Lagerhaus | |
Quartierladen | Lastwagengarage | |
Quartierrestaurant | Laufhof Viehwirtschaft | |
Reisebüro | Luftseilbahn | |
Sanitärbetrieb | Malerwerkstatt | |
Schneideratelier | Massagesalon | |
Schuhmacherei | Materiallager | |
Schule | Mechanikerwerkstatt | |
Schulungsraum | Mehrzweckanlage | |
Speiserestaurant | Mehrzweckhalle | |
Telekommunikationsshop | Metallverarbeitungsbetrieb | |
Therapieheim | Neuwagenhandel | |
Tierarztpraxis | Occasionswagenhandel | |
Versicherungsagentur | Parkplatz | |
Versorgungsdienst | Pferdestall (2 Pferde) | |
Zahnarztpraxis | Sägerei | |
Sammelstelle | ||
Sanitärbetrieb | ||
Schlosserei | ||
Schmiede (ohne Hammer) | ||
Schreinerei | ||
Spenglerei | ||
Sportanlage | ||
Sportplatz | ||
Tanklager | ||
Tanzstudio | ||
Theater | ||
Wasserversorgungsanlage | ||
Werkhof | ||
Werkstätte | ||
Werkstoffsammelstelle | ||
Zimmerei | ||
Zivilschutzanlage |
NICHT störend | MÄSSIG störend | STARK störend |
---|---|---|
Bildung/Betreuung | Unterhaltung/Veranstaltung | Gewerbe/Industrie |
Kindergarten | Abenteuerspielplatz | Grossschlosserei |
Kinderkrippe | Sportanlage | Schmitte |
Kindertagesheim | Sportplatz | Hammerschmiede |
Schule | Mehrzweckhalle | Kesselschmiede |
Schulungsraum | Mehrzweckanlage | Giesserei |
Alters- und Pflegeheim | Jugendhaus | Sägerei |
Gemeindezentrum | Versorgung/Entsorgung | |
Kirchgemeindehaus | Werkhof | |
Kirche | Sammelstelle | |
Gebetsraum | Kehrichtverbrennungsanlage | |
Durchgangszentrum | Werkstoffsammelstelle | |
Behindertentagesstätte | Abwasserreinigungsanlage | |
Therapieheim | Wasserversorgungsanlage | |
Gewerbe/Dienstleistung | Energieversorgungsanlage | |
Hotel | Zivilschutzanlage | |
Speiserestaurant | Heizwerk | |
Quartierrestaurant | Feuerwehr mit Magazin | |
Café, Tearoom | Konsum/Veranstaltung | |
Kleinladen | Kino | |
Quartierladen | Theater | |
Ladengeschäft | Dancing | |
Etagengeschäft | Gaststätte mit Barbetrieb | |
Coiffeursalon | Imbissbude | |
Praxis | Gesundheit/Körperpflege | |
Psychotherapiepraxis | Fitnessstudio (beschallt) | |
Arztpraxis | Tanzstudio | |
Zahnarztpraxis | Massagesalon | |
Tierarztpraxis | Gewerbe/Handwerk | |
Atelier | Lagerhaus | |
Telekommunikationsshop | Gewerbliche Garage | |
Büro | Lastwagengarage | |
Reisebüro | Neuwagenhandel | |
Versicherungsagentur | Occasionswagenhandel | |
Versorgungsdienst | Fahrzeughandel | |
Advokaturbüro | Autowaschanlage | |
Architekturbüro | Autosattlerei | |
Beratungsstelle | Autospenglerei | |
Beschäftigungsheim | Werkstätte | |
Fitnessstudio (unbeschallt) | Fahrzeugwerkstätte | |
Gewerbe/Handwerk | Mechanikerwerkstätte | |
Feinmechaniker | Metallverarbeitungsbetrieb | |
Autoelektriker | Schmiede (ohne Hammer) | |
Sanitär | Schlosserei | |
Metzgerei | Spenglerei | |
Bäckerei | Sägerei | |
Schreinerei | ||
Zimmerei | ||
Dachdeckerbetrieb | ||
Sanitärbetrieb | ||
Mechanikerwerkstatt | ||
Malerwerkstatt | ||
Gipsergeschäft | ||
Bodenlegerbetrieb | ||
Kunststeinbetrieb | ||
Kunststoffbearbeitungsbetrieb | ||
Metallverarbeitungsbetrieb | ||
Grossdruckerei | ||
Chemiebetrieb | ||
Baugeschäft mit Lager | ||
Materiallager | ||
Handwerkermagazin | ||
Gartenbau mit Magazin | ||
Tanklager | ||
Getränkehandel | ||
Alteisenhandel | ||
Hundebetreuung (≤ 8 Hunde) | ||
Laufhof Viehwirtschaft | ||
Verschiedenes | ||
Kino | ||
Parkplatz | ||
Autoabstellplatz | ||
Hundeplauschtreff | ||
Pferdestall (2 Pferde) | ||
Luftseilbahn |
Lärmquellen und Lärmdaten
Lärmübersicht für Raumplanung
Im GIS-Browser des Kantons Zürich ist der für planerische Vorhaben relevante Bereich mit möglichen Planungswert-Überschreitungen für alle Verkehrslärmarten und den Schiesslärm dargestellt.
Emissionsdaten - Immissionsdaten
Die Daten für Strassenlärm können im Lärminformationssystem abgefragt werden.
Gemeindestrassen sind auch als Lärmquellen zu berücksichtigen.
Fehlende Emissionsdaten für Gemeindestrassen sind bei der betreffenden Gemeinde nachzufragen.
Erweisen sich die vorhandenen Angaben als ungenügend oder liegen keine Daten vor, so müssen die Lärmbelastungen ermittelt werden. In Frage kommt eine Berechnung oder eine Messung. In beiden Fällen ist entsprechendes Fachwissen notwendig.
Geodatenmodell «Lärmübersicht Bauvorhaben - Lärmübersicht Raumplanung» im GIS-ZH
Die räumlichen Lärmdaten werden verwaltet, sichergestellt und publiziert (GIS-Themen «Lärmübersicht für Bauvorhaben» und «Lärmübersicht für Raumplanung», «Strassenlärm», «Fluglärm», «Schiesslärm» [in Vorbereitung]).
Die Form der räumlichen Daten für die Lärmübersichten wird in der «Modelldokumentation Kantonales Geodatenmodell» festgelegt.
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Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Lärm beim Planen & Projektieren