Bahnlärm

Die Bahn ist umweltschonend und unentbehrlich, aber nicht emissionsfrei. Die Sanierung der von den SBB verursachten übermässigen Lärmbelastungen ist mehrheitlich abgeschlossen. Die Lärmbelastung durch weitere Bahnen ist nur vereinzelt von rechtlicher Bedeutung.

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Für die meisten Bahnstrecken gelten die Lärmwerte des Lärmbelastungskatasters. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den ersten Teil des Lärmbelastungskatasters gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) und Geoinformationsgesetz (GeoIG) publiziert:

  • Festgelegte Emissionen Tag/Nacht (Ersatz Emissionsplan 2015)
  • Tatsächliche Emissionen Tag/Nacht (aktuell für das Jahr 2015)

Im Zusammenhang mit lärmrechtlichen Beurteilungen sind in aller Regel die festgelegten Emissionen anzuwenden. Auskünfte zur SBB und ihren Lärmemissionen finden Sie im Online-Kataster.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Der Emissionspegel Lr,e ist nach LSV die massgebende Grösse für die Beschreibung der Lärmemissionen.

Die «festgelegten Emissionen» definieren, welche maximalen Emissionen der Anlagenbetreiber erzeugen darf. Bei Einzonungen, Erschliessungen und Baubewilligungen muss damit gerechnet werden, dass der Anlagenbetreiber (also die Bahn) die maximal möglichen Emissionen ausschöpfen kann. Die festgelegten Emissionen sind deshalb die im Planungs- und Bauverfahren relevanten Grössen.

Auf grossen Teilen des Netzes entsprechen diese Werte dem Emissionsplan 2015.  Diesen Lärmbelastungskataster erstellt das Bundesamt für Verkehr BAV.

Für Strecken mit zwei oder mehreren parallelen Linien und mit einem K1-Wert (Pegelkorrektur für Fahrlärm) von kleiner als -5 dB ist die Anzahl Züge (Na, Nb, ... Nx) pro Linie a, b, ... x  zu berechnen:

  • Na = 10 ^ (2.4 - K1a / 10)
  • Nb = 10 ^ (2.4 - K1b / 10)

Die Anzahl Züge pro Linie sind zu addieren und es ist ein neuer K1-Wert (K1neu) zu berechnen:

K1neu = 10 * log (Na+b / 250)

Detaillierte Lärmangaben der SBB

Folgendes wird im Emissionsplan nicht berücksichtigt:

  • Grosse Personenbahnhöfe
  • Weichen und Spurwechsel ausserhalb von Bahnhofbereichen
  • Verzweigungen mit Überwerfungsbauwerken
  • Rangieranlagen
  • Kurvenkreischen

Für Auskünfte zu den speziellen Situationen kontaktieren Sie die SBB unter www.sbb.ch/Kontakt.

Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU

Auskünfte zur SZU und ihren Lärmemissionen erhalten Sie unter:

+41 44 206 45 11
bahnnahesarbeiten@szu.ch

Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG
Wolframplatz 21
8045 Zürich

Forchbahn FB

Auskünfte zur FB und ihren Lärmemissionen erhalten Sie unter:

+41 43 288 11 11

Forchbahn AG
Kaltensteinstrasse 32
8127 Forch

Bahnlärmsanierung SBB

Mit dem Gesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen standen ab Frühjahr des Jahres 2000 insgesamt 1.8 Milliarden Franken zur Verfügung. Für das gesamtschweizerische Projekt war das Bundesamt für Verkehr (BAV) verantwortlich. Die Fachstelle Lärmschutz betreute den Vollzug von Schallschutzmassnahmen an Gebäuden im Kanton Zürich (Schallschutzfenster).

Die Lärmsanierung der Eisenbahnstrecken wurde gemeindeweise durchgeführt und im Frühling 2019 abgeschlossen.

Lärmschutzwände

Auf Grund der Ausbreitungscharakteristik von Bahnlärm wird bereits mit niedrigen Hindernissen und genügend absorbierender Oberflächenstruktur eine gute Wirkung am Fenster erzielt. Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) hatten dementsprechend – nach den Massnahmen an der Quelle (Rollmaterial) – erste Priorität. Alle Lärmschutzwände wurden durch die SBB geplant und erstellt, die Genehmigungsbehörde war das BAV. Je nach Situation wurden verschiedene Materialien und Oberflächen eingesetzt.

Richtlinie Lärmschutz bei Eisenbahnanlagen

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Vollzugshilfe erstellt.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Bahnlärm

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 55 11

E-Mail

fals@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: