Strassenabfälle sind Abfälle aus der Strassenreinigung und dem Strassenunterhalt. Dazu zählen beispielsweise Strassenwischgut, Strassensammlerschlämme, Pneuabrieb, Herbstlaub, Split, Schnittgut und Abrandmaterial. Hier finden Sie Informationen zu deren Entsorgung.
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Entsorgung
Je nach Schadstoffbelastung sind Strassenabfälle auf unterschiedliche Weise zu entsorgen. Trockenes, sortenrein aufgenommenes Herbstlaub oder Schnittgut kann kompostiert werden. Abrandmaterial ist möglichst im Strassenraum wiederzuverwenden. Strassensammlerschlämme gelten als Sonderabfälle und müssen in dafür bewilligten Strassenschlamm-Aufbereitungsanlagen behandelt werden.
Zuständigkeit und Finanzierung
Der Strasseneigentümer, sei das die Gemeinde oder der Kanton, trägt als Abgeber von Strassenabfällen die Verantwortung für eine korrekte und umweltgerechte Entsorgung. Im Kanton Zürich sind bei Gemeindestrassen die Gemeinden und bei Staatsstrassen das kantonale Tiefbauamt zuständig.
Die Finanzierung der Strassenreinigung wird über die allgemeinen Steuergelder abgewickelt. Bei öffentlichen Abfalleimern wird der finanzielle Aufwand für deren Leerung, Betrieb und Entsorgung über die kommunale Abfallrechnung verbucht, da in öffentlichen Abfalleimern Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen, welche Strassenabfälle mit Hilfe von Saugwagenfahrzeugen sammeln, lagern und entsorgen sind sogenannte Abfallanlagen und brauchen eine entsprechende Bewilligung. Antworten auf branchenspezifische Fragen zum Reinigen von Strassensammlern (Saugwagenfahrzeugen) finden sich bei der Fachgruppe Entwässerungstechnologie des Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG).
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft
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