Das Umweltrecht verlangt, dass Strassenabfälle verwertet und behandelt werden. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Einsatz von Saugfahrzeugen.
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Bewilligungspflicht
Betriebe, die Saugfahrzeuge mit integrierter Abwasservorbehandlung einsetzen wollen, um Sonderabfälle wie beispielsweise Strassenschlämme oder ölhaltige Schlämme zu behandeln, brauchen dazu vor Betriebsaufnahme eine Bewilligung. Dies gilt auch für Betriebe, die in einem anderen Kanton bereits eine entsprechende Bewilligung haben und im Kanton Zürich Abfälle entgegennehmen wollen.
Beantragung einer Bewilligung
Zum Erhalt einer Bewilligung im Kanton Zürich ist der zuständigen Fachstelle ein Gesuch zu stellen. Diesem Gesuch müssen die erforderlichen Unterlagen beigelegt sein.
Weiterführende Informationen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe
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