Bewilligung für Saugfahrzeug beantragen
Ausserkantonale Saugfahrzeuge mit gültiger Bewilligung
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Einreichung der entsprechenden Bewilligung
Stellen Sie uns die gültige abfall- und gewässerschutzrechtliche Bewilligung zu.
Betriebe ohne gültige Bewilligung
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Angaben zum Saugfahrzeug
Für die Erteilung einer Bewilligung benötigen wir Angaben zu Ihrem Saugfahrzeug. Diese müssen beinhalten:
- Beschreibung und Schema der mobilen Abwasserbehandlungsanlage
- Fabrikat
- Typ
- Chassis-Nummer
- Fahrzeugnummer
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Beschreibung der Behandlungs- & Kontrollprozesse
Reichen Sie eine Beschreibung der Behandlungs- und Kontrollprozesse ein, die zur Anwendung kommen.
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Sicherheitsdatenblätter aller Abwasserbehandlungschemikalien
Fügen Sie dem Gesuch die Sicherheitsdatenblätter aller Chemikalien bei, die Sie zur Abwasserbehandlung einsetzen.
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Liste der zur Annahme beantragten Abfälle
Reichen Sie eine Liste der Abfälle ein, welche Sie annehmen möchten. Nutzen Sie dafür nachfolgendes Gesuchsformular. Die Abfälle werden gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterschieden.
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Angaben zur Entsorgung & Verwertung der entstehenden Abfälle
Bei der Behandlung mit dem Saugfahrzeug entstehen Abfälle. Geben Sie Auskunft über die Entsorgung und Verwertung dieser Abfälle.
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Ausbildung & Arbeitsanweisungen an das Betriebspersonal
Zur Erteilung der Bewilligung benötigen wir einen Ausbildungsnachweis und die Arbeitsanweisungen, die für die Bedienung des Saugfahrzeugs notwendig sind.
Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung per E-Mail ein.
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post. Der zuständige Sacharbeiter ist Dominique Huber.
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe
Kontakt
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe
Sekretariat
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe