Kosten für jährliche Zahnarztkontrolle und Dentalhygiene

Kapitelnr.
7.3.03.
Publikationsdatum
1. März 2021
Kapitel
7 Materielle Grundsicherung (WSH)
Unterkapitel
7.3. Medizinische Grundversorgung
Titel
Kosten für jährliche Zahnarztkontrolle und Dentalhygiene

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

Bei den Kosten für jährliche Zahnkontrollen und Dentalhygiene (Zahnsteinentfernung) handelt es sich um grundversorgende situationsbedingte Leistungen (vgl. SKOS-Richtlinien, Kapitel C.6.5 Abs. 1 lit. c). Es ist grundsätzlich keine vorangehende Kostengutsprache dafür notwendig. Die Rechnungen können entweder direkt (an den Zahnarzt) beglichen werden oder aber gegen Vorlage der Quittung an den Klienten / die Klientin ausbezahlt werden.

Rechtsprechung

VB.2021.00372: Kosten, die nicht in der obligatorischen Krankenversicherung eingeschlossen sind, aber zur materiellen Grundsicherung gehören, sind zu übernehmen. Dazu gehören namentlich: Zahnarztkosten für Kontrolle, Dentalhygiene und weitere Behandlungen, sofern diese nötig sind und in einer einfachen, wirtschaftlichen und zweckmässigen Weise erfolgen (E.2.2).

VB.2004.00019, E.3.1: Zur medizinischen Grundversorgung gehören auch die notwendigen zahnärztlichen Behandlungen. Solche Behandlungen sollen allerdings so einfach wie möglich, wirtschaftlich und zweckmässig sein. Nach den Kap. B.4.2 und H.2 der SKOS-Richtlinien gehören dazu neben der jährlichen Zahnkontrolle und Dentalhygiene (Zahnsteinentfernung) Notfallbehandlungen und einfache Sanierungen.

VB.1999.00291 (nicht publiziert): Anzurechnen sind überdies die Kosten jährlicher Zahnkontrolle und Dentalhygiene.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

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