Sozialzahnmedizin

Hier finden zahnmedizinisch tätige Personen Empfehlungen und Formulare für Zahnbehandlungen bei Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziert durch die öffentliche Hand.

Fortbildung Sozialzahnmedizin

Für Vertrauenszahnärzte und Sozialbehörden

Die Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) bietet laufend Fortbildungen im Bereich der Sozialzahnmedizin an. Wir empfehlen den Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine vertrauenszahnärztliche Tätigkeit ausführen, die Teilnahme.

Das aktuelle Kursprogramm kann auf der Webseite des VKZS entnommen werden.

Behandlungsempfehlungen

Die Sozialzahnmedizin soll Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen eine einfache und durch die Öffentlichkeit finanzierbare zahnärztliche Versorgung sichern. Der Fokus richtet sich dabei auf die Kaufähigkeit und Schmerzfreiheit. In diesem Rahmen steht deshalb nur eine beschränkte Auswahl von Behandlungsmöglichkeiten aus der modernen Zahnmedizin zur Verfügung. Zudem müssen die Abläufe, die je nach zuständigem Amt unterschiedlich sind, durch die Beteiligten genau eingehalten werden.

Die Planungs- und Behandlungsempfehlungen in den Bereichen Ergänzungsleistung, Sozialhilfe und Asylwesen wurden gemeinsam mit der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) formuliert. Soweit für den Kanton Zürich nicht spezielle Regelungen bestehen, haben die Behandlungsempfehlungen der VKZS Gültigkeit.

Zahnbehandlungsformulare 

Für Behandlungsplanungen stehen spezielle Formulare zur Verfügung. Sie beinhalten einen administrativen Teil (Patientenbegleitblatt) und einen zahnärztlichen Teil (Befunde, Planung).

Korrekt ausgefüllt, enthalten diese Formulare alle zur Beurteilung einer Behandlungsplanung und eines Kostenvoranschlages notwendigen Angaben.

Es gibt je eine PDF-Version zum direkten Ausfüllen am Computer beziehungsweise zum Ausdrucken. Das Ausfüllen des Formulars kann pro Fall einmalig mit Tarifposition 4.0400 abgerechnet werden.

Für den Kanton Zürich sind ausschliesslich die folgenden Formulare zu verwenden, nicht diejenigen der VKZS.

Revidierter Zahnarzttarif 

Den nachfolgenden Schreiben können wichtige Informationen und Empfehlungen der Gesundheitsdirektion entnommen werden, soweit die Tarifrevision UV/MV/IV die Finanzierung von Zahnbehandlungen durch die öffentliche Hand betreffen.

Zahntechnikkosten

Zahntechnische Leistungen haben in der Sozialzahnmedizin ebenfalls die Kriterien «wirksam (einfach)-zweckmässig-wirtschaftlich» zu erfüllen. Es gelangt der Zahntechnik-Tarif UV/MV/IV zur Anwendung, wobei jedoch nur die Kosten für entsprechend bezeichnete Positionen (grüne Spalte) gemäss Konkordanzliste der VKZS gutgesprochen und abgerechnet werden (Taxpunktwert Fr. 1.00 plus Materialkosten plus Mehrwertsteuer).

Zahntechnische Werkstücke sind Sonderanfertigungen eines Medizinproduktes und entsprechend durch den Zahntechniker zu deklarieren und zu zertifizieren. Auftraggeber der Arbeit und Rechnungsempfänger für zahntechnische Laborleistungen ist immer die verantwortliche Medizinalperson (Zahnärztin/Zahnarzt). Diese visiert den entsprechenden Lieferschein und bestätigt damit die Abnahme einer korrekten Arbeit. Damit geht das Medizinprodukt in die zahnärztliche Verantwortung über, ist Teil der zahnärztlichen Behandlung und wird auch mit dieser zusammen ohne Zuschlag abgerechnet.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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