Kosten für jährliche Zahnarztkontrolle und Dentalhygiene
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Details
Rechtsgrundlagen
SKOS-Richtlinien, Kapitel B 4.2
Erläuterungen
Die Kosten für jährliche Zahnkontrollen und Dentalhygiene (Zahnsteinentfernung) gehören zur materiellen Grundsicherung und sind in jedem Fall zu übernehmen. Es ist deshalb grundsätzlich keine vorangehende Kostengutsprache dafür notwendig. Die Rechnungen können entweder direkt (an den Zahnarzt) beglichen werden oder aber gegen Vorlage der Quittung an den Klienten / die Klientin ausbezahlt werden.
Rechtsprechung
VB.2004.00019, E.3.1: Zur medizinischen Grundversorgung gehören auch die notwendigen zahnärztlichen Behandlungen. Solche Behandlungen sollen allerdings so einfach wie mög-lich, wirtschaftlich und zweckmässig sein. Nach den Kap. B.4.2 und H.2 der SKOS-Richtlinien gehören dazu neben der jährlichen Zahnkontrolle und Dentalhygiene (Zahn-steinentfernung) Notfallbehandlungen und einfache Sanierungen. VB.99.00291: Anzurechnen sind überdies die Kosten jährlicher Zahnkontrolle und Dentalhy-giene.
Praxishilfen
Empfehlung der Kantonszahnärztevereinigung: Dentalhygiene und Paradontale Behandlung bei Klienten/-innen der Sozialhilfe Zahnarzt-Tarife (SSO)
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe