Politik & Staat

Der Kanton Zürich besteht aus 12 Bezirken und 160 politischen Gemeinden. Hier erfahren Sie, welche Aufgaben diese drei Verwaltungsebenen wahrnehmen. Zudem finden Sie Informationen zur Gewaltenteilung und zu den Abstimmungen in den Gemeinden und im Kanton.

Die Demokratie im Kanton

Zürich ist einer von 26 Kantonen der Schweiz und damit Teil eines föderalistischen Staates. Gewisse Aufgaben wie Verteidigung und Aussenpolitik übernimmt darin hauptsächlich der Bund. Andere Aufgaben wie Infrastruktur und Bildung übernehmen die Kantone in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die Gemeinden sind die kleinste Einheit und erfüllen öffentliche Aufgaben selbständig, wenn sie sie ebenso zweckmässig erfüllen können wie der Kanton.

Im Kanton Zürich gibt es drei Gewalten: die Regierung, das Parlament und die Gerichte. Sie sollen im Folgenden näher beschrieben werden.

Exekutive: der Regierungsrat

Der Kanton Zürich hat eine Regierung mit sieben Mitgliedern. Sie sind für vier Jahre gewählt. Jeweils für ein Jahr ist ein Regierungsrat oder eine Regierungsrätin auch Regierungspräsident oder -präsidentin. In dieser Funktion haben sie zwar mehr Pflichten, vor allem repräsentative, aber nicht mehr Macht als die anderen Mitglieder der Regierung.

Der Regierungsrat hat eine breite Palette an Aufgaben: Er beantragt dem Kantonsrat Kredite und Gesetzesvorlagen, bereitet Volksabstimmungen vor, vollzieht die Gesetze und leitet die kantonale Verwaltung. Alle vier Jahre setzt sich die Regierung Legislaturziele, welche die politischen Schwerpunkte während einer Amtsdauer bilden.

Die kantonale Verwaltung besteht aus sieben Direktionen, denen jeweils ein Regierungsrat oder eine Regierungsrätin vorsteht. Jede Direktion beschäftigt sich mit jeweils einem oder zwei Themenbereichen:

Den Direktionen gehören wiederum mehrere Ämter oder Organisationseinheiten an. Die Staatskanzlei schliesslich ist die zentrale Stabsstelle des Regierungsrates und unterstützt diesen in juristischen sowie administrativen Fragen.

Legislative: der Kantonsrat

Das Parlament des Kantons Zürich hat 180 Mitglieder. Die Parteien treten in 18 Wahlkreisen an, die Anzahl Sitze entspricht der absoluten Parteienstärke im Kanton. Der Kantonsrat bestimmt die Leitlinien der Zürcher Politik: Er beschliesst Gesetze, beschliesst das Budget, übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die Verwaltung aus und wählt die obersten Richter des Kantons.

Kantonales Jugendparlament

Jugendparlamente sind eine ideale Plattform für engagierte und politisch interessierte Jugendliche. Auch in Zürich gibt es ein kantonales Jugendparlament. Es ist das grösste in der Schweiz. Die erste Sitzung fand am 24. März 2018 statt. Seither tagt das Parlament zweimal jährlich.

In einem Jugendparlament können Jugendliche effektiv etwas bewirken: Projekte initiieren und umsetzen, Ideen anstossen, direkt und nachhaltig am politischen Leben teilnehmen ‒ ohne einer Partei beitreten zu müssen. Zurzeit gibt es in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein rund 69 Jugendparlamente, in denen insgesamt über 1500 Jugendliche aktiv sind.

Der Weg zum kantonalen Jugendparlament

Der Zürcher Kantonsrat hat die für ein Jugendparlament notwendigen Gesetzesgrundlagen geschaffen, worauf die Direktion der Justiz und des Innern die entsprechende Verordnung ausgearbeitet hat. Die Verordnung regelt die Anerkennungsvoraussetzungen und die Rechte und Pflichten des Jugendparlaments.

Betrieben wird das Jugendparlament durch einen Verein, den der Kanton anerkennen muss. Im Kanton Zürich ist dies der Verein «Jugendparlament Kanton Zürich». Diese Anerkennung gilt für vier Jahre. Sie verlängert sich jeweils um vier weitere Jahre, wenn kein anderer Verein ein Gesuch um Anerkennung einreicht.

Anmeldung online möglich

Die Daten der nächsten Sitzungstermine sind auf der Website des Jugendparlaments zu finden. Jugendliche, die ihre Generation als Jugendparlamentarier*in vertreten möchten, können sich dort auch online für eine Mitgliedschaft im Verein «Jugendparlament Kanton Zürich» anmelden. Wer unverbindlich ein erstes Mal Jupa-Luft schnuppern möchte, kann dies an jeder Sitzung des Jugendparlaments im Rathaus tun: die Veranstaltungen sind öffentlich.

Judikative: die Gerichte

Alle Gemeinden haben mindestens eine Friedensrichterin und oder einen Friedensrichter. Auf Bezirksebene sind die Bezirksgerichte für die Rechtsprechung zuständig. Für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sowie Mietstreitigkeiten stehen bei den Bezirksgerichten besondere Gerichte und Schlichtungsstellen bereit. Auf kantonaler Ebene schliesslich gibt es die obersten kantonalen Gerichte: das Obergericht mit dem ihm angegliederten Handelsgericht, das Verwaltungsgericht und das Sozialversicherungsgericht.

Die Richterinnen und Richter auf Bezirksebene werden direkt vom Volk gewählt. Die Richterinnen und Richter der obersten kantonalen Gerichte wählt der Kantonsrat. Jede behördliche Entscheidung kann in Zürich bei einem Gericht angefochten werden.

Initiativen und Referenden

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich mit Schweizer Bürgerrecht können Volksinitiativen lancieren oder Referenden ergreifen. Wer 6000 Unterschriften für ein Anliegen sammelt, hat Anrecht auf eine kantonale Volksabstimmung über seine Initiative. Ein Referendum richtet sich gegen eine Entscheidung des Kantonsrates. Mit 3000 Unterschriften können Stimmberechtigte bewirken, dass über eine Vorlage abgestimmt wird.

Wahlen und Abstimmungen

Wahlen für Regierung und Parlament finden im Kanton Zürich alle vier Jahre statt. Mehrmals pro Jahr treffen die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich in Volksabstimmungen politische Entscheidungen. Zur Abstimmung gelangen vom Parlament beschlossene Verfassungsänderungen oder Initiativen sowie Gesetze. In der Regel wählt man zwischen «Ja» für die Annahme und «Nein» für die Ablehnung. In seltenen Fällen kann man zwischen Varianten wählen.

Abstimmen auf Gemeindeebene

Eine Minderheit der derzeit 160 Gemeinden im Kanton Zürich verfügt über eigene Parlamente. In der Mehrheit der Gemeinden befindet die sogenannte Gemeindeversammlung über politische Geschäfte. Ihr gehören alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner an, sofern sie daran teilnehmen wollen. Über viele wichtige Geschäfte wird auch in den Gemeinden an der Urne abgestimmt. Die Zahl der Gemeinden ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen, weil - meist kleinere - Gemeinden mit Nachbarn fusioniert haben. Und dieser Trend dürfte anhalten. Das gilt insbesondere für die Schulgemeinden, von denen es derzeit noch 67 gibt im Kanton.

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