Amtliche Vermessung

Die Daten der amtlichen Vermessung (AV) dokumentieren laufend das aktuelle Grundeigentum. Neben den Grundstücksgrenzen enthalten diese auch Gebäudestandorte, Gewässerläufe oder Waldränder. Diese Informationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.

Ziel

Zur Sicherung des Grundeigentums werden in der amtlichen Vermessung (AV) Grundstücksgrenzen erhoben und nachgeführt sowie vor Ort mit Grenzzeichen gekennzeichnet. 

Die Daten der amtlichen Vermessung bilden überdies eine wichtige Grundlage für nahezu alle Bereiche, in denen räumliche Informationen gefragt sind. Dazu zählen etwa Bauvorhaben, Raumplanung, Rettungsdienste, Landwirtschaft, Tourismus, etc. Die Daten sind daher Basis der meisten geografischen Informationssysteme (GIS).

Nachführungsstellen

Die amtliche Vermessung (Neuvermessungen, Katastererneuerungen sowie die laufende Nachführung) erfolgt im Kanton Zürich durch rund 20 private Geometerbüros und sieben kommunale Vermessungsämter. So führen etwa Zürich und Winterthur ein eigenes kommunales Vermessungsamt. Katasterpläne für Baueingaben können Sie bei diesen Nachführungsstellen beziehen.

Nachführungsstellen der amtlichen Vermessung pro Gemeinde eingefärbt und mit beschrifteten Gemeinden.
Grafische Übersicht der zuständigen Nachführungsstellen der amtlichen Vermessung. Quelle: BD ARE Bild «Nachführungsstellen der amtlichen Vermessung pro Gemeinde eingefärbt und mit beschrifteten Gemeinden.» herunterladen

Grundlagendokumente

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vermessungsaufsicht

Die kantonale Vermessungsaufsicht leitet, überwacht und verifiziert die Arbeiten der amtlichen Vermessung. Sie regelt die Anforderungen an die Genauigkeit, die Zuverlässigkeit und die Datenbeschreibung.

Kantonsgeometer

Mitteilungen der Vermessungsaufsicht 

2024

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2023

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2022

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2021

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2020

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2019

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2018

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2017

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2016

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Referenzdaten

Hier finden Sie Informationen über Lage- und Höhenfixpunkte sowie Postleitzahlgebiete, welche als Referenzdaten für die Arbeiten der amtlichen Vermessung dienen.

Lage- und Höhenfixpunkte

Ausgangspunkt für die Vermessung sind zahlreiche, dauerhaft mit einem Stein oder Bolzen markierte Fixpunkte im ganzen Land. Dabei wird zwischen Lagefixpunkten (genau definierte Koordinaten) und Höhenfixpunkten (genau definierte Höhe) unterschieden.

Die Lage- und Höhenfixpunkte 1 und 2 bilden das übergeordnete Fixpunktnetz, das als Grundlage für alle Vermessungsarbeiten dient. Rund 1750 Lagefixpunkte und 1600 Höhenfixpunkte stehen im Kanton Zürich als Referenzpunkte zur Verfügung. Diese sind in das übergeordnete Fixpunktnetz der schweizerischen Landesvermessung eingepasst.

Die gültigen Koordinaten und weitere Informationen zu den Fixpunkten 1 und 2 sind im nationalen Fixpunktdatenservice verfügbar:

PLZ/Ortschaft

Die Bezeichnungen und Abgrenzungen der postalischen Ortschaften und Postleitzahlregionen (PLZ) werden in der amtlichen Vermessung verwaltet. Der offizielle Datensatz zur Integration in die Daten der amtlichen Vermessung wird periodisch aktualisiert und an dieser Stelle publiziert.

Mehr zum Thema

Realisierung

Die Daten der amtlichen Vermessung sind seit 2016 flächendeckend im Standard AV93 (Datenmodell DM01) verfügbar. Die geometrische Genauigkeit erfüllt in einem Grossteil des Kantonsgebietes erhöhte Qualitätskriterien (sogenanntes spannungsarmes Gebiet). In spannungsarmen Gebieten ist die praktische Arbeit mit satellitengestützten Messmethoden – insbesondere mit Positionierungsdiensten – einfacher. Dies, weil keine lokalen Einpassungen vorgenommen werden müssen.

Grafische Übersicht über die spannungsarmn Gebiete im Kanton Zürich. Mit Ausnahme der Stadt Winterthur sind die meisten Gebiete spannungsarm.
Spannungsarme Gebiete, Stand Februar 2024. Quelle: BD ARE

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