Erdwärmesonden nutzen die im Untergrund gespeicherte Wärme. Ihre Erstellung erfordert immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Das ganze Verfahren inklusive den erforderlichen Formularen wird hier im Detail beschrieben.
Auf dieser Seite
Kantonale Bewilligungspflicht
Die Erdwärmesonde wird zumeist in einem vertikalen Bohrloch bis maximal 500 Meter Tiefe versetzt. Durch Erdwärmesonden-Bohrungen können Verbindungen im Untergrund geschaffen werden, die unter Umständen einen unerwünschten Wasseraustausch zwischen Grundwasserstockwerken zur Folge haben können. Zudem besteht bei der Erstellung von Erdwärmesonden eine gewisse Gefährdung des Grundwassers.
Für die Erstellung von Anlagen zur Erdwärmenutzung mit Sonden ist deshalb immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV 5.5.1) erforderlich.
Zuständigkeiten und erforderliche Unterlagen
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Über die Plattform «eBaugesucheZH» können Gesuche für Erdwärmesonden direkt ausgefüllt und eingereicht werden. Welche Gemeinden bereits auf den elektronischen Bewilligungsprozess umgestellt haben, kann unter dem Einführungsstand eingesehen werden:
Ist Ihre Gemeinde bereits der Plattform angeschlossen? Dann empfiehlt es sich, das Gesuch elektronisch zu erfassen und einzureichen:
Ist die Gesucherstellung per «eBaugesucheZH» noch nicht möglich, sind folgende Unterlagen zu verwenden:
Die ausgefüllten Gesuchsunterlagen können mittels eines E-Formulars einfach an die Gemeinde übermittelt werden. Infos und Formular finden Sie hier:
Beratung Erdwärmesonden
Brauchen Sie Unterstützung bei der Planung und Realisierung Ihrer Erdwärmesonde? Für Auskünfte zum Wärmenutzungsatlas oder zur gewässerschutzrechtlichen Machbarkeit wenden Sie sich bitte an:
Beratung Energieförderung
Für Auskünfte zu Förderbeiträgen oder energetische Fragen wenden Sie sich bitte an:
Hinweise und Auflagen
Pro Wärmepumpenanlage ist ein Gesuch einzureichen.
Spezielle Auflagen für Sondenstandorte:
- Bei Sondenstandorten näher als 2.5 Meter zur Grundstückgrenze ist die Zustimmung des benachbarten Grundeigentümers dem Gesuch beizulegen (Festlegung in Anlehnung an Ziffer 2.3.3.4 der SIA-Norm 384/6 Erdwärmesonden).
- Für Sondenstandorte innerhalb einer Baulinie ist eine Begründung erforderlich.
- Sonden im Uferbereich bzw. Gewässerraum eines öffentlichen Gewässers sind grundsätzlich nicht bewilligungsfähig.
- Innerhalb von 50 Metern zu einer Eisenbahn-Linie bzw. einem Eisenbahn-Tunnel ist eine Stellungnahme der betroffenen Eisenbahngesellschaft erforderlich:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Innerhalb von 30 Metern zu einem Nationalstrassentunnel ist eine Stellungnahme des Bundesamts für Strassen ASTRA erforderlich:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Das AWEL empfiehlt für die Ausführung der Erdwärmesonde(n) eine Bohrfirma, die Träger des «Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen» ist:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Planungshilfe Energienutzung aus Untergrund und Grundwasser PDF | 20 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Tiefenbeschränkung von Erdwärmesonden zum Schutz der Felsaquifere Obere Meeresmolasse und Malm PDF | 7 Seiten | Deutsch | 659 KB
- Download Liste Wärmeträgerflüssigkeiten PDF | 1 Seiten | Deutsch | 16 KB
- Download Faktenblatt BAU 10: Umgang mit Bohrschlämmen aus Erdwärmesondenbohrungen PDF | 6 Seiten | Deutsch | 373 KB
- Download Erteilung unbefristete Erdsondenbewilligungen, AWEL-Verfügung Nr. 0859/2010 PDF | 7 Seiten | Deutsch | 39 KB
- Download Änderungen Bewilligungspraxis bei Erdwärmesondenbohrungen ab Mai 2023 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 157 KB
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
Sekretariat
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr