Tiefengeothermie

Erdwärme ab einer Tiefe von 500 Metern bezeichnet man als Tiefengeothermie. Gesuche für Konzessionen zur Nutzung von tiefer Geothermie werden in einem separaten Verfahren und aufgrund einer umfassenden Risikoanalyse geprüft.

Tiefengeothermie

Mit der Tiefe nimmt die Temperatur des Untergrundes um etwa 3 Grad Celsius (°C) je 100 Meter zu. Ab einer Tiefe von 500 Metern spricht man von tiefer Geothermie.

Nutzbarmachung

Die Nutzbarmachung von tiefer Geothermie ist im Vergleich zur Erschliessung der untiefen Erdwärme wesentlich aufwendiger und damit kostenintensiver. Zusätzlich ist sie auch mit Risiken behaftet (Fündigkeit, induzierte Seismizität). Das Potenzial der Geothermienutzung nimmt jedoch mit wachsender Tiefe signifikant zu. Die Gewinnung von tiefer Erdwärme kann entweder über «hydrothermale Systeme» oder über «petrothermale Systeme» erfolgen.

Gesuch einreichen

Gesuche für Tiefbohrungen zur Nutzung von tiefer Geothermie werden in einem separaten Verfahren gestützt auf eine umfassende Risikoanalyse geprüft. Konzessionen können nur erteilt werden, wenn allfällige Risiken für die Umwelt und Dritte tragbar sind. Für Grossanlagen mit einer thermischen Leistung von mehr als fünf Megawatt ist zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Voranfrage

Es wird empfohlen, Vorhaben der tiefen Geothermie frühzeitig gestützt auf erste Projektskizzen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Gewässerschutz, zu erörtern (Voranfrage).

Abteilung Gewässerschutz

gewaesserschutz@bd.zh.ch
+41 43 259 32 07

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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Telefon

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