Bei Nutzungen bis rund 400 Meter Tiefe spricht man von oberflächennaher Erdwärme. Oberflächennahe Erdwärmenutzungen benötigen eine Bewilligung, sind aus Sicht des Grundwasserschutzes in der Regel aber weitgehend unproblematisch.
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Wärmekörbe, Erdregister, Energiepfähle, thermoaktive Elemente
Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 5.5.2
Die in diesem Tiefenbereich vorhandene Wärme eignet sich aufgrund ihrer Temperatur von bis zu maximal etwa 20 Grad Celsius zur Nutzung mittels Wärmepumpen für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung.
Beachten Sie die drei Hauptkriterien, welche die Bewilligungsfähigkeit der Anlage beeinflussen:
- mindestens zwei Meter Abstand zum höchsten Grundwasserspiegel
- Einsatz von zugelassenen Wärmeträgerflüssigkeiten
- Klärung bei der örtlichen Baubehörde, ob eine Baubewilligung für die Anlage verlangt wird und ob Zonenwidrigkeiten bestehen.
Anlagen mit Direktverdampfung sind nur zulässig, wenn im Zirkulationskreislauf als Zusatz wenig wassergefährdende, leicht abbaubare Schmier- und Kältemittel verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beurteilung des Bauvorhabens sind die beiden nachfolgenden Unterlagen erforderlich. Sie müssen zusammen mit dem Baugesuch bei der örtlichen Baubehörde eingereicht werden.
- Download Gesuchsformular für die Nutzung von erdoberflächennaher Erdwärme durch Erdregister, Wärmekörbe und Energiepfähle PDF | 2 Seiten | Deutsch | 218 KB
- Download Übersichtsliste der Wärmeträgerflüssigkeiten, BAFU 2009 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 16 KB
- Download Planungshilfe Energienutzung aus Untergrund und Grundwasser, AWEL 2010 PDF | 20 Seiten | Deutsch | 1 MB
Beratung oberflächennahe Erdwärme
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Beratung Energieförderung
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Weiterführende Informationen
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