Geld & Steuern

Unser Steuersystem gliedert sich in die Direkte Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuern. Wer in der Schweiz wohnt und arbeitet, ist steuerpflichtig. Familienzulagen tragen zum Ausgleich der Kosten bei. Konten können bei Banken sowie bei der Schweizerische Post eröffnet werden.

Konto

Banken sowie die Schweizerische Post bieten unterschiedliche Konten an. Für die Eröffnung eines Kontos müssen Sie in der Regel in der Schweiz wohnhaft sein und einen Identitätsnachweis erbringen. Die Eröffnung eines Kontos ist normalerweise kostenlos. Jedoch fallen danach verschiedene Gebühren an. Da Gebühren, Zinsen und Leistungen unterschiedlich sind, lohnt es sich, Angebote zu vergleichen.

Steuersystem

Das Steuersystem der Schweiz gliedert sich in die Direkte Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuern. Jede Person, die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat, sich hier aufhält und/oder hier arbeitet, ist steuerpflichtig. In der jährlich einzureichenden Steuererklärung muss man alle Einkünfte (z.B. Lohn) und das gesamte Vermögen deklarieren. Die Steuerpflicht beginnt in der Regel, sobald man in einer Gemeinde eine Wohnung bezieht.

Migrantinnen und Migranten, die über keine Niederlassungsbewilligung verfügen oder nicht mit einer Person mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden die Steuern auf dem Arbeitseinkommen direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer).

Familienzulagen

Familienzulagen (Kinder- und/oder Ausbildungszulagen) tragen zum Ausgleich der Kosten bei, die Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen. Arbeitnehmende melden sich über den Arbeitgebenden an. Selbstständigerwerbende oder nichterwerbstätige Personen wenden sich an die kantonale Familienausgleichskasse. In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf Kinderzulagen, wenn die Kinder im Ausland leben.

Weiterführende Informationen

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Kanton Zürich - Steueramt

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