Die Sozialversicherungen sind in fünf Bereiche unterteilt. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und werden direkt vom Lohn abgezogen. Hausrat- und Haftpflichtversicherungen sind freiwillig, werden jedoch empfohlen.
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Wirtschaftliche Existenz sichern
Sozialversicherungen schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern die wirtschaftliche Existenz. Sie sind obligatorisch und werden, mit Ausnahme der Krankenversicherung, direkt vom Lohn abgezogen. Auch Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige leisten finanzielle Beiträge. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert, sind die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.
Die Sozialversicherungen sind in fünf Bereiche unterteilt:
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV)
- Kranken- und Unfallversicherung
- Erwerbsersatz für Dienstleistende und Mutterschaft (EO)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Familienzulagen
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