Unser Gesundheitssystem basiert auf den Hausärztinnen- und Hausärzten. Neben den Apotheken sind sie die erste Anlaufstation in der Grundversorgung. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in der ganzen Schweiz obligatorisch.
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Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem in der Schweiz baut in erster Linie auf den Hausärztinnen- und Hausärztepraxen auf. Hausärztinnen und Hausärzte sind auch bei Notfällen wichtige Ansprechpersonen und verweisen Sie, wenn nötig, an spezialisierte Ärztinnen und Ärzte weiter. In manchen Praxen besitzt das Personal vielfältige Sprachkenntnisse. Auch Apotheken mit zum Teil mehrsprachigem Personal bieten Informationen über die medizinische Grundversorgung an. Ebenfalls steht das mehrsprachige Ärztefon für medizinischen Rat bei nicht bedrohlichen Notfällen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung: 0800 33 66 55. Bei schweren und lebensbedrohlichen Notfällen sollten Sie direkt ein Krankenhaus aufsuchen. Für die medizinische Versorgung von Kindern gibt es spezialisierte Kinderärztinnen und -ärzte.
Krankenversicherung
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz haben eine Krankenversicherung. Wer neu aus dem Ausland zuzieht, hat drei Monate Zeit, die Versicherung abzuschliessen. Die Grundversicherung wird von zahlreichen privaten Krankenkassen angeboten.
Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich alle gleich geregelt. Es lohnt sich aber, die Angebote zu vergleichen, da die Versicherungsprämien je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell unterschiedlich hoch sind.
Freiwillig können Sie ergänzend zur obligatorischen Grundversicherung verschiedene Zusatzversicherungen abschliessen. Diese decken Leistungen, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden.
Prämienverbilligung
Personen mit tieferen Einkommen und wenig Vermögen können eine Prämienverbilligung für die obligatorische Grundversicherung beantragen. Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) informiert über die Prämienverbilligung und nimmt das Gesuch entgegen.
Unfallversicherung
Angestellte sind durch den Arbeitgebenden gegen Unfälle während der Arbeit und in der Freizeit versichert, sofern sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Wer weniger arbeitet, ist gegen Unfälle in der Freizeit nicht versichert und muss selber eine Unfallversicherung abschliessen. Auch Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige versichern sich selber im Rahmen ihrer obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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