Arbeit

Je nach Staatszugehörigkeit kann der Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt sein. Informieren Sie sich, ob Sie eine Arbeitsbewilligung benötigen und ob Ihre Diplome anerkannt werden. Für EU/EFTA-Staatsangehörige gilt die Personenfreizügigkeit. Sie profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Bitte klären Sie vor dem Arbeitsantritt bei Ihrer Wohngemeinde Ihre Aufenthaltsregelung. Welche Voraussetzungen für einen Aufenthalt und möglicherweise eine Arbeitsbewilligung erfüllt sein müssen, ist von Ihrer Staatsangehörigkeit sowie dem Grund und der Dauer Ihres Aufenthalts abhängig. Dies gilt auch für Personen, die im Familiennachzug oder in einer Partnerschaft neu in die Schweiz gekommen sind.

Für EU/EFTA-Staatsangehörige gilt grundsätzlich die Personenfreizügigkeit. Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn sie einen Arbeitsvertrag bei einer oder einem Arbeitgebenden in der Schweiz abgeschlossen haben oder wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie über eine Niederlassung als selbstständig erwerbstätige Person in der Schweiz verfügen.

Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (Drittstaatenangehörige) dürfen erst erwerbstätig sein, wenn Sie über eine Arbeitsbewilligung verfügen. Diese wird vom Arbeitgebenden beantragt. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Wohngemeinde oder beim kantonalen Amt für Wirtschaft frühzeitig zu erkundigen.

Arbeitsstelle finden

Stellenangebote finden Sie im Internet und in den Zeitungen. Daneben gibt es private Stellenvermittlungsbüros. Für die Bewerbung sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen – etwa einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und wenn möglich Kopien von Abschlusszeugnissen, Diplomen und Arbeitszeugnissen.

Diplomanerkennung

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die Anerkennung ausländischer Diplome und Abschlüsse zu informieren. Je nach Branche sind die Anerkennungsverfahren komplex und dauern lange. Nicht alle ausländischen Diplome und Abschlüsse sind in der Schweiz anerkannt.

Laufbahnberatung

Bei Fragen zur beruflichen Laufbahn in der Schweiz beraten und unterstützen Sie die Berufsinformationszentren (biz) .

Kontakt

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Walchestrasse 19
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awi@vd.zh.ch

Amt für Arbeit

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