Steuererklärung Privatpersonen

Kein Ausdrucken, keine Unterschrift, kein Postversand - jetzt Steuererklärung online einreichen.

Online-Steuererklärung ausfüllen

Steuererklärung

Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer Steuererklärung. Über die Navigation auf der linken Seite gelangen Sie direkt zu den wichtigsten Themen. Verlängern Sie Ihre Frist, berechnen Sie Ihre voraussichtliche Steuerschuld, bestellen Sie eine Kopie Ihrer Steuerakten oder kontaktieren Sie den Support bei steuerlichen und technischen Fragen.

Online-Steuererklärung

Sie können die Steuererklärung komplett elektronisch einreichen. Die Unterschrift ist nicht nötig und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung online einzureichen. Das hat folgende Vorteile für Sie:

Vorteile:

  • unterschriftsfreie Einreichung
  • elektronische Übermittlung der Beilagen
  • Import der Vorjahresdaten
  • überall verfügbar
  • verschlüsselte Übermittlung und Speicherung
  • kein Papierverbrauch
  • bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen

Falls Sie die Steuererklärung noch nie online eingereicht haben, können Sie sich mit der Demo einen ersten Eindruck verschaffen ohne bereits Ihre ganzen Daten eingeben zu müssen.

Wissenswertes rund um die Einreichung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen, hat das Steueramt erst dann Einsicht in diese, wenn sie übermittelt wurde und die Wartezeit von 5 Tagen abgelaufen ist. Wie bei der Steuererklärung in Papierform hat das Steueramt vor der Einreichung keine Kenntnis von einer Steuererklärung.

Beim neuen Vereinfachten Zugang via AGOV können Sie Dritten einen gleichberechtigten Zugang zu Ihrer Steuererklärung gewähren, indem Sie eine Delegation erstellen. Alternativ können Sie die Erstellung an einen Vertreter übergeben, indem Sie diesem Ihren Zugangscode zukommen lassen.

Sie finden Ihren persönlichen Zugangscode auf dem Anschreiben Ihres Gemeindesteueramts oder auf dem Hauptformular Seite 1 im oberen Bereich.

Benötigen Sie einen neuen Zugangscode für Ihre Steuererklärung, so können Sie diesen via Online-Formular oder telefonisch bestellen. Aus Datenschutzgründen muss der Zugangscode per Post an die Adresse der steuerpflichtigen Person(en) verschickt werden. Der Versand wird in aller Regel innert 24h ausgelöst und der neue Code trifft somit innert 1-2 Arbeitstagen bei Ihnen ein.

Solange Ihre definitive Veranlagung noch nicht rechtskräftig ist (30 Tage nach Erhalt), können Sie jederzeit Korrekturen vornehmen, online durch erneute Übermittlung.

Bitte reichen Sie nur die Beilagen ein, die in der Online-Steuererklärung als obligatorisch gekennzeichnet sind. Bei optionalen Belegen wird in der Online-Steuererklärung erklärt, in welchen Fällen ein Upload sinnvoll ist. Falls Sie einen eSteuerauszug Ihrer Bank erhalten haben, finden Sie hier weitere Informationen.

Offline-Steuererklärung

Hier steht die Software zur Verfügung, mit der Sie die Steuererklärung offline erstellen und in Papierform einreichen können.

Bitte beachten Sie, dass die Offline-Steuererklärung weiterhin unterzeichnet werden muss und die Beilagen in Papierform eingereicht werden müssen.

Wechseln Sie zur Online-Steuererklärung

Brauchen Sie Unterstützung beim Umstieg? Auf unserer Informationsseite wird Schritt für Schritt erklärt wie es geht:

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Barrierefreie Offline-Steuererklärung

Die Software zur Offline-Steuererklärung ist barrierefrei und kann mit Accessibility-Unterstützung installiert werden.

Steuerformulare

Hier finden Sie alle Formulare für eine allfällige Einreichung in Papierform.

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Wegleitungen & Merkblätter

In den Wegleitungen und Merkblättern finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung. Für weiterführende Informationen stehen Ihnen zudem das Steuerwissen für natürliche Personen sowie das Zürcher Steuerbuch mit weiteren Merkblättern zur Verfügung.

Fristerstreckung

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres einzureichen, dann sollten Sie vor Ablauf der Frist eine Fristerstreckung beantragen.

Die Fristerstreckung müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Gemeindesteueramt einreichen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, die Frist online zu verlängern. Um herauszufinden, ob dies für Ihre Gemeinde möglich ist, geben Sie unten Ihre PLZ ein und wählen Sie Ihre zuständige Gemeinde oben links aus. So gelangen Sie direkt zur Webseite.

Ihr zuständiges Gemeindesteueramt finden:

Für diese Postleitzahl wurde nichts gefunden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.

Die Standortliste wird gefiltert.

Steuerberechnung

Die Web-Applikation «Steuerberechnung» ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrages auf Einkommen und Vermögen sowie Kapitalleistungen.

Ihr Gemeindesteueramt ist für die Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern zuständig. Hier können Sie Ihre zuständige Gemeinde finden.

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Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt und die Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht. Die Daten werden für keine weiteren Auswertungen verwendet.

Gemeindesteuerfüsse

Die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse der Zürcher Gemeinden finden Sie auf der Webseite des Statistischen Amts.

Steuertarife

Die Tarife für die Staats- und Gemeindesteuern können dem Steuergesetz des Kantons Zürich (StG), die Tarife für die direkte Bundessteuer dem Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) entnommen werden.


Der Bund veröffentlicht zudem für jede Steuerperiode eine Tabelle mit den Steuertarifen.

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Link Erläuterung
Einkommenssteuertarife: Art. 36 DBG   Mit diesem Link gelangen Sie zum Art. 36 DBG der aktuell gültigen Fassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Ältere Fassungen sind im linken Seitenmenu unter «Alle Fassungen» verfügbar.
Tariftabellen (Auf Bundesebene wird keine Vermögenssteuer erhoben.)

Kopie Steuerakten

Datensperre und Steuerausweis

Mit den beiden folgenden Formularen können Sie bei den Gemeinden die Datenauskunft aus dem Steuerregister sperren oder um die Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre ersuchen.

Möchten Sie die Formulare direkt im PDF ausfüllen, so müssen diese erst auf Ihrem Rechner gespeichert werden und dann mit dem Adobe Acrobat Reader bearbeitet werden.
Das Ausfüllen über einen Web-Browser ist nicht möglich.

Support

Fachlicher Support

Bitte konsultieren Sie zuerst die Wegleitung zur Steuererklärung sowie die Merkblätter, die viele häufige Fragen zu Abzügen, Einkünften und anderen steuerlichen Themen beantworten.

Falls Sie darüber hinaus weitere fachliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gemeindesteueramt, das Ihnen weiterhelfen kann.

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Technischer Support

Bei technischen Fragen erhalten Sie Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Nutzung der Steuererklärungsapplikation
  • Unterstützung bei der Datenübermittlung
  • Zugangscode verloren

Benötigen Sie einen neuen Zugangscode für Ihre Steuererklärung, so können Sie diesen via Online-Formular oder telefonisch bestellen. Aus Datenschutzgründen muss der Zugangscode per Post an die Adresse der steuerpflichtigen Person(en) verschickt werden. Der Versand wird in aller Regel innert 24h ausgelöst und der neue Code trifft somit innert 1-2 Arbeitstagen bei Ihnen ein.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)


 

Telefon

+41 43 259 40 50

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13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

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