Erwerbstätigkeit

Personen mit Schutzstatus S können in der Schweiz arbeiten. Die dafür nötige Bewilligung kann hier beantragt werden. Bei der Jobsuche werden sie von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützt und sie können Deutschkurse, Angebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung oder den Arbeitsmarkt besuchen.

Beratung und Informationen zur Jobsuche

Job suchen und finden

Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Zürich beraten und vermitteln Stellensuchende. Sie arbeiten dabei eng mit den Sozialen Diensten der Gemeinden zusammen. Für die Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten steht auf jedem RAV eine spezialisierte Person bereit.

Die Geflüchteten können Deutschkurse, Angebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung oder den Arbeitsmarkt sowie Programme zur sozialen Integration besuchen. 

Informationsveranstaltungen biz / Інформаційні заходи в центрах професійної орієнтації

Die biz (Berufsinformationszentren) informieren Geflüchtete über wichtige Themen wie das Bildungssystem und die Angebote der Berufsberatung.

Arbeitsbewilligung für
Erwerbstätigkeit

Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S muss der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) ein Gesuch um Arbeitsbewilligung eingereicht werden. Die zuständige Behörde im Kanton Zürich ist das Amt für Wirtschaft. Die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist in allen Branchen und allen Berufen möglich, sofern eine Arbeitsbewilligung vorliegt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss dem kantonalen Migrationsamt gemeldet werden. 

Jugendliche mit Schutzstatus S können in der Schweiz eine Lehre anfangen und abschliessen, auch wenn der Bundesrat den Schutzstatus S vor Ende der Lehrzeit aufhebt. Der Lehrbetrieb muss den Lehrvertrag vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigen lassen und ist auch dafür zuständig, die nötige Arbeitsbewilligung beim Amt für Wirtschaft einzuholen.

Personen mit Schutzstatus S können mit einer Arbeitsbewilligung als Angestellte oder als Selbständige arbeiten. Mehr Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten zur Beantragung der entsprechenden Arbeitsbewilligungen oder auch hier

Wichtiger Hinweis zum Ausweis S

Schutzbedürftige erhalten einen sogenannten Ausweis S im Kreditkartenformat, dessen Ausstellung gewisse Zeit beanspruchen kann.

Sollte dieser Ausweis im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht vorliegen, so kann zusammen mit den übrigen Unterlagen auch die als «Positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung» bezeichnete Verfügung des Staatssekretariates für Migration beigelegt werden.

Andere, ähnlich lautende Bestätigungen zum Schutzstatus S können nicht akzeptiert werden.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbewilligungen

Telefon

+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail

ab@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

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