Arbeitsbewilligung für angestellte Person mit Schutzstatus S beantragen

Wichtiger Hinweis

Aufgrund des hohen Gesuchseingangs ist aktuell mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Da auch unsere Hotline derzeit stark ausgelastet ist, bitten wir Sie, Ihre Anfragen vorzugsweise via Mail oder über das Kontaktformular einzureichen.

Anleitung

  1. Wer diese Bewilligung benötigt

    Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss die Arbeitgeberin ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen.

    Voraussetzungen

    Vorteile:

    • Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen.
    • Damit dieses zwingende Kriterium bestmöglich überprüft werden kann, können Lebenslauf und Diplome – falls vorhanden – hilfreich sein. 
  2. Benötigte Unterlagen

    Folgende Dokumente müssen Sie einreichen:

    Vorteile:

    • Nachweis Schutzstatus S; Kopie des Ausländerausweises oder des Entscheids des SEM über die vorübergehende Schutzgewährung.
    • Pass-Kopie
    • Gegenseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag
    • Falls vorhanden: Lebenslauf und Diplome


    Wichtiger Hinweis

    Die untenstehende Gesuchsmaske enthält mehr Auswahlkriterien als nötig und wird Sie zur Eingabe von zusätzlichen Dokumenten und Informationen auffordern. Sie können diese ignorieren und sich an die Vorgaben unter Punkt 2 halten.
    Ausserdem brauchen Sie bei der Frage nach der Anstellung in der Schweiz einzig entweder «Festanstellung» oder «Praktikum» anzuwählen. 

  3. Praktika und Arbeitsmarktintegration

    Die Absolvierung eines Praktikums und/oder Teilnahme an Programmen zur Arbeitsmarktintegration ist für Personen mit Schutzstatus S bewilligungspflichtig. Bei der Beurteilung entsprechender Gesuche kommen nachfolgende Grundsätze zur Anwendung.

    • PraktikantInnen werden im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses an eine bestimmte Tätigkeit heran geführt. Das Praktikum weist also einen Ausbildungscharakter auf oder ist in den Kontext einer schulischen Ausbildung eingebettet.
    • Praktikumslöhne liegen in den meisten Fällen tiefer als dies bei gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen der Fall ist. Der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen kommt deshalb besondere Bedeutung zu.

    Die Beschäftigung von Personen mit Schutzstatus S im Rahmen eines Praktikums kann etwa in folgenden Konstellationen bewilligt werden:

    Vorteile:

    • Die Person, welche das Praktikum leisten soll, befand sich vor ihrer Flucht in Ausbildung an einer Universität oder einer anderen Ausbildungsstätte in der Ukraine. Das in der Schweiz geplante Praktikum steht in einem inhaltlichen Zusammenhang zur Ausbildung im Herkunftsland.
    • Die Anstellung als PraktikantIn ist zeitlich befristet und dauert in der Regel weniger als 6 Monate.
    • Für das Praktikum liegt ein Ausbildungsprogramm vor.
    • Die Betreuung und Begleitung im Einsatzbetrieb ist sichergestellt und es ist eine zuständige Betreuungsperson bezeichnet.
    • Praktika zwecks Arbeitsmarktintegration sind für Personen mit Schutzstatus S möglich, sofern es sich um Programme und Massnahmen von anerkannten Institutionen handelt.
    • Mangelhafte oder nicht vorhandene Sprachkenntnisse rechtfertigen für sich alleine keine Anstellung im Praktikum.
       
  4. So stellen Sie Ihr Gesuch

    Das Gesuch um eine Arbeitsbewilligung können Sie online über das kantonale Portal ZHservices (via Zürikonto) einreichen. Es ist eine einmalige Registrierung nötig. 

    Registrierung auf dem Kundenportal ZHservices (via Zürikonto)

    Vorteile:

    • Der für das Thema Arbeitsbewilligungen zuständige Haupt-Admin-User der Organisation muss sich zunächst persönlich registrieren.

    Vorteile:

    • In einem zweiten Schritt kann der Haupt-Admin-User seine Organisation erfassen.

    Vorteile:

    • Im Gesuchsportal sind individuelle User-Profile erforderlich, um Gesuche einzureichen und zu bearbeiten. Betroffene Mitarbeitende legen mittels Zwei-Faktoren-Authentifizierung ihre persönlichen Profile an. Die Benutzerprofile können anschliessend mit der Organisation verknüpft werden.

    Vorteile:

    • Pro Oganisation sind ein oder mehrere Admin-User auszuwählen, die künftig die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Mitarbeitendenprofile im Organisations-Account tragen.

    Vorteile:

    • Alle Mitarbeitenden-Profile haben Einsicht in sämtliche angelegte Gesuche der zugehörigen Organisation und die Berechtigung, diese weiterzubearbeiten.

    Zürikonto-Login

    Das Angebot «Arbeitsbewilligung beantragen» setzt ein Login für das Zürikonto voraus. Dieses wird künftig ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, verwenden. Mit AGOV benötigen Sie keinen Benutzernamen und kein Passwort mehr. Das ist sicherer und erst noch bequemer. AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes.

    Für bestehende Angebote von ZHservices können Sie bis auf Weiteres ihr bestehendes ZHservices-Login verwenden.

    Zugang via easyGov

    Neu können Sie Ihr Gesuch um Arbeitsbewilligung auch über den Online-Schalter des Bundes einreichen. Den Zugang zu easyGov und alle nötigen Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:

    https://www.easygov.swiss/easygov/#

    Es werden nur Gesuche von inländischen Gesuchstellern entgegengenommen. Ausländische Gesuchstellende müssen ein Zustellungsdomizil oder eine Vertretung in der Schweiz angeben.

    Die Gesuchsunterlagen müssen als separate PDF-Dokumente über je einzelne Eingabefelder hochgeladen werden. Wir bitten Sie, keine Sammeldateien hochzuladen.

  5. Wie geht es weiter?

    Sie brauchen vorerst nichts zu unternehmen. Sobald Sie Ihr Gesuch bei uns online eingereicht haben, sehen Sie den Stand Ihres Gesuchs. Die Verfügung sowie die zugehörige Rechnung werden digital als PDF-Dokument an Ihren Organisations-Account übermittelt.

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbewilligungen

Telefon

+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail

ab@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch