Arbeitsbewilligung für Selbständige mit Schutzstatus S beantragen

Wichtiger Hinweis

Die kantonale Verwaltung bleibt über die Feiertage  vom 24.12.2024 bis 05.01.2025 geschlossen. Sie können Ihre Gesuche weiterhin einreichen; diese werden jedoch erst ab dem 06.01.2025 bearbeitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis und schöne Festtage.

Anleitung

  1. Wer diese Bewilligung benötigt

    Für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen.

    Voraussetzungen

    Vorteile:

    • Vorhandenes Startkapital zur Deckung von allfälligen Anfangskosten.
    • Voraussichtlich Erzielung von genug Einkommen, um  sowohl betriebliche Kosten als auch Lebenshaltungskosten decken zu können.
    • Die notwendige Infrastruktur wie z.B. Räumlichkeiten oder Ausrüstung.
    • Allfällige gewerberechtliche Bewilligungen (z.B. im Bereich Gesundheitswesen oder Gastronomie) liegen bereits vor.
  2. Benötigte Unterlagen

    Folgende Dokumente müssen Sie einreichen:

    Vorteile:

    • Nachweis Schutzstatus S; Kopie des Ausländerausweises oder des Entscheids des SEM über die vorübergehende Schutzgewährung.
    • Pass-Kopie
    • Ein separates Schreiben, in welchem Sie sich zu den obenerwähnten Voraussetzungen äussern
    • Falls bereits erfolgt: Bestätigung der SVA-Anmeldung.


    Wichtiger Hinweis 

    Die untenstehende Gesuchsmaske enthält mehr Auswahlkriterien als nötig und wird Sie zur Eingabe von zusätzlichen Dokumenten und Informationen auffordern. Sie können diese ignorieren und sich an die Vorgaben unter Punkt 2 halten.

    Ausserdem brauchen Sie bei der Frage nach der Anstellung in der Schweiz einzig «Selbständig erwerbend» anzuwählen.

  3. So stellen Sie Ihr Gesuch

    Das Gesuch um eine Arbeitsbewilligung können Sie online über das kantonale Portal ZHservices (via Zürikonto) einreichen. Es ist eine einmalige Registrierung nötig. 

    Registrierung auf dem Kundenportal ZHservices (via Zürikonto)

    Vorteile:

    • Der für das Thema Arbeitsbewilligungen zuständige Haupt-Admin-User der Organisation muss sich zunächst persönlich registrieren.

    Vorteile:

    • In einem zweiten Schritt kann der Haupt-Admin-User seine Organisation erfassen.

    Vorteile:

    • Im Gesuchsportal sind individuelle User-Profile erforderlich, um Gesuche einzureichen und zu bearbeiten. Betroffene Mitarbeitende legen mittels Zwei-Faktoren-Authentifizierung ihre persönlichen Profile an. Die Benutzerprofile können anschliessend mit der Organisation verknüpft werden.

    Vorteile:

    • Pro Oganisation sind ein oder mehrere Admin-User auszuwählen, die künftig die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Mitarbeitendenprofile im Organisations-Account tragen.

    Vorteile:

    • Alle Mitarbeitenden-Profile haben Einsicht in sämtliche angelegte Gesuche der zugehörigen Organisation und die Berechtigung, diese weiterzubearbeiten.

    Zürikonto-Login

    Das Angebot «Arbeitsbewilligung beantragen» setzt ein Login für das Zürikonto voraus. Dieses wird künftig ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, verwenden. Mit AGOV benötigen Sie keinen Benutzernamen und kein Passwort mehr. Das ist sicherer und erst noch bequemer. AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes.

    Für bestehende Angebote von ZHservices können Sie bis auf Weiteres ihr bestehendes ZHservices-Login verwenden.

    Es werden nur Gesuche von inländischen Gesuchstellern entgegengenommen. Ausländische Gesuchstellende müssen ein Zustellungsdomizil oder eine Vertretung in der Schweiz angeben.

    Die Gesuchsunterlagen müssen als separate PDF-Dokumente über je einzelne Eingabefelder hochgeladen werden. Wir bitten Sie, keine Sammeldateien hochzuladen.

  4. Wie geht es weiter?

    Sie brauchen vorerst nichts zu unternehmen. Sobald Sie Ihr Gesuch bei uns online eingereicht haben, sehen Sie den Stand Ihres Gesuchs. Die Verfügung sowie die zugehörige Rechnung werden digital als PDF-Dokument an Ihren Organisations-Account übermittelt.

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbewilligungen

Telefon

+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail

ab@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch