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Grundsätze
Die Schweizer Asylpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention. Gemäss dieser Konvention sind Flüchtlinge Personen, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die Frage, wer in der Schweiz Asyl erhält, wird nach schweizerischem Recht auf Bundesebene und nicht auf kantonaler Ebene geregelt. Die dafür zuständige Stelle ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Gemäss sogenanntem «Verteilschlüssel» werden 17,9 % der gesamten Asylsuchenden, welche an den Empfangsstellen des Bundes einen Asylantrag stellen, dem Kanton Zürich zugeteilt. Dies betrifft jährlich Personen aus über 90 Nationen.
Mehr Informationen zum Asylverfahren finden Sie direkt auf der Internetseite des SEM.
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