Ausblick 2025: Ein sozialer Kanton für alle

Für 2025 sind im Kanton Zürich im sozialpolitischen Bereich verschiedene Änderungen vorgesehen. So erhalten etwa ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Unterstützung, damit sie länger zu Hause leben können. Die Massnahmen der Sicherheitsdirektion mit dem Kantonalen Sozialamt betreffen auch Sozialhilfebeziehende, Asylsuchen-de und Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen. «Kleine Veränderungen können grosse Wirkung haben. Vor allem für Menschen, die nicht im Überfluss leben», hält Regierungsrat und Sozialminister Mario Fehr fest.

Die Änderungen im Überblick:

Stärkung der Betreuung im Alter

Die Zusatzleistungsverordnung wird so angepasst, dass einkommensschwache, unterstützungsbedürftige ältere Menschen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten auch psychosoziale Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht. Für die Umsetzung ab
1. Januar 2025 stellt der Kanton den Gemeinden Umsetzungshilfen zur Verfügung. Ziel ist, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können (vgl. Medienmitteilung vom 28. Mai 2024).

Teuerungsausgleich für Frauenhäuser

Die Frauenhäuser im Kanton Zürich bieten während 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr Schutz für gewaltbetroffene Frauen, die mit und ohne Kinder einen Zufluchtsort benötigen. Das Kantonale Sozialamt unterstützt die Frauenhäuser seit 2020 und die FIZ (Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration) seit 2022 mit namhaften Sockelbeiträgen für ihre Kernleistungen im Bereich von Schutzunterkünften. Insgesamt beläuft sich der Betrag des Sozialamtes inzwischen auf rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Die Sockelbeiträge an die Frauenhäuser und die FIZ werden auch 2025, wie bereits 2023 und 2024, der Teuerung angepasst. Der Teuerungsausgleich seitens des Sozialamtes beträgt 1,1 Prozent.

Ausstiegshilfen Prostitution

Frauen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, sind oft auf Hilfe angewiesen. In den vergangenen beiden Jahren richtete die Sicherheitsdirektion mehreren Organisationen, die Unterstützung anbieten, Beiträge aus (vgl. Medienmitteilung vom 2. September 2022). Die Sicherheitsdirektion mit dem Kantonalen Sozialamt wird die Organisationen, die sich an diesem Pilotprojekt zur Förderung von Ausstiegshilfen aus der Prostitution beteiligt haben, ab 2025 weiter unterstützen. Der Bedarf nach individuellen Ausstiegshilfen ist ausgewiesen. Die Beitragshöhe wird auf Gesuch hin festgelegt.

Höherer Grundbedarf in der Sozialhilfe

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe sehen vor, dass Anpassungen der Renten an die Preis- und Lohnentwicklung in der Schweiz auch in der Sozialhilfe nachvollzogen werden. Entsprechend passt der Kanton den Grundbedarf für den Lebensunterhalt an die Teuerung von 2,9 Prozent an. Die Änderung tritt am 1. April 2025 in Kraft (vgl. Medienmitteilung vom 13. Dezember 2024).

Neu Mindestansatz für den Grundbedarf in der Asylfürsorge

Für Personen aus dem Asylbereich muss der Ansatz für die Unterstützung gemäss Bundesrecht unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen. Neu gilt ein Mindestansatz für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt von 70 Prozent. Die Änderung der Asylfürsorgeverordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Gemeinden müssen die Änderung bis April 2025 umsetzen. Ziel ist eine Harmonisierung der Unterstützungsleistungen, die Gemeinden für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und für vorläufig Aufgenommene zahlen.
 

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