Finanzen & Infrastruktur

Die Gemeinden führen die Volksschulen. Sie erstellen die jährlichen Budgets und erhalten Staatsbeiträge für gewisse Leistungen. Die notwendigen Informationen und Formulare sind auf dieser Seite zusammengestellt. Zudem finden sie Empfehlungen zu Infrastrukturfragen (Informatik, Bauten).

Staatsbeiträge

Die finanzielle Hauptleistung an die Volksschule erbringt der Kanton, indem er sich gemäss § 61 des Volksschulgesetzes mit 20 Prozent an den Besoldungen der Volksschullehrpersonen beteiligt. Daneben kommen weitere Staatsbeiträge zur Auszahlung. Eine Übersicht dazu ist in Erarbeitung. 

Budgetgrundlagen Gemeinden

Das Volksschulamt stellt den Gemeinden jährlich die Grundlagen für die Berechnung der Löhne von Lehrpersonen und Schulleitenden zur Verfügung.

Verpflegungsbeiträge der Eltern bei auswärtigem Schulbesuch und Klassenlagern

Rechtliche Grundlagen

Wenn die Schule Schülerinnen und Schüler verpflegt, kann sie von den Eltern Beiträge an die Verpflegungskosten erheben1. Gemeint ist insbesondere die Verpflegung bei auswärtigem Schulbesuch (Mittagessen in Sonderschulen) oder während obligatorischen Klassenlagern und mehrtägigen obligatorischen Schulreisen.
Da der obligatorische Grundschulunterricht unentgeltlich ist2, orientiert sich der Verpflegungsbeitrag daran, welche Ersparnis die Eltern haben, wenn sie die Kinder nicht zu Hause verpflegen. Er orientiert sich nicht an den Kosten für die externe Verpflegung.

1 § 11 Abs. 3 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005

2 Art. 19 Bundesverfassung

Maximalbeiträge

Das Volksschulamt legt den Höchstansatz für die Verpflegungsbeiträge der Eltern fest3. Die Maximalbeträge4 liegen gegenwärtig bei

  • Fr. 22.- für eine ganztägige Verpflegung (drei Mahlzeiten)
  • Fr. 10.- für eine Mahlzeit.

3 § 11 Abs. 2 Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006

4 Verfügung des Volksschulamts vom 11. Februar 2022

Umsetzung

Die Erhebung des Elternbeitrags liegt bis zu den festgesetzten Höchstansätzen im Ermessen der Schulpflege. Die Maximalbeträge dürfen keinesfalls überschritten werden. Zudem hat die Schule im Rahmen ihres Ermessens zu prüfen, ob ein tieferer Betrag angemessen ist, beispielsweise bei kinderreichen Familien und bescheidenen Einkommensverhältnissen.

Bauten Regelschulen

Empfehlungen für Schulhausanlagen

Die Bildungs- und die Baudirektion haben die Schulbaurichtlinien vom 16. März 2009 aufgehoben und auf den 1. Januar 2012 Empfehlungen für Schulhausan­lagen publiziert. Die Empfehlungen entsprechen bezüglich der schulischen und baulichen Anforderungen an Bauten und Anlagen den bisherigen Schulbau­richtlinien. Sie enthalten Angaben über die Mindestanforderungen, Richtraum­flächen und weitere Erfordernisse an Schulhausanlagen.

Hintergrund der Regelung ist das Inkrafttreten des Finanzausgleichs­gesetzes auf den 1. Januar 2012. Danach erhalten die Gemeinden für ihre Schulbauten keine Staatsbeiträge mehr. Der Regierungsrat hat deshalb die Bestimmungen zu den Schulhausanlagen in der Finanzverordnung zum Volksschulgesetz aufgehoben.

Der Kanton ist in der Verantwortung, sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche und politische Überlegungen zum Raumangebot anzustellen. In diesem Zusammenhang wurden die Empfehlungen 2022 (insbesondere die Tabelle «Flächenmasse für Anlagen der Volksschule») aktualisiert. Es braucht nebst Klassenzimmern lehrplanbedingt verschiedene Fachräume, Räume für die integrative Förderung und für Tagesstrukturen sowie zusätzliche Räume für Besprechungen und formelle Sitzungen.

Fachräume für Textiles und Technisches Gestalten (TTG)

Für die Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen im Textilen und Technischen Gestalten stehen Erläuterungen und Inventarlisten zur Verfügung. Je eine Version für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule. Die Dokumente unterstützen die Schulleitungen und Behörden bei Entscheiden zur Planung und Einrichtung von TTG-Fachräumen und Werkstätten.

Fachberatung für Einrichtung und Planung von Werkstätten

Ein Team von sechs Fachberaterinnen und Fachberatern unterstützt Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen bei der Planung und Einrichtung von Werkstätten.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Finanzen

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 53 32

E-Mail

finanzen@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: