Gemeinderechnung

Der Kanton erstellt monatlich nach den Lohnzahlungen die Gemeinderechnung. Damit wird der Gemeindeanteil der Lohn- und Lohnnebenkosten der kantonal angestellten Lehrpersonen, der Schulleitenden sowie der Vikarinnen und Vikare in Rechnung gestellt.

Gemeinderechnung

Der Lohn der kantonal angestellten Lehrpersonen, der Schulleitenden sowie der Vikarinnen und Vikare wird durch den Kanton ausgerichtet.

Die Schulgemeinden übernehmen 80 Prozent der Besoldung sowie den gleichen Anteil an den Kosten für die berufliche Vorsorge, Versicherungen, Abfindungen und Entschädigungen. Der Kostenanteil des Kantons von 20 Prozent ist im § 61 Volksschulgesetz geregelt.

Monatliche Gemeinderechnung

Der Kanton erstellt nach dem monatlichen Lohnlauf die Gemeinderechnung und sendet die Faktura an die Schulgutsverwaltung. Schulgemeinden mit Zugang zum PULS-Portal stehen die detaillierten Unterlagen online zur Verfügung. Die Gemeinderechnung ist durch die verantwortliche Stelle zu prüfen.

Zahlungsfrist

Der Kanton bezahlt die Löhne spätestens am 25. jeden Monats. Daher ist die Faktura, die den Gemeindeanteil der Löhne der Lehrpersonen, der Schulleiten­den sowie der Vikarinnen und Vikare betrifft, immer unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen.

Inhalt der Gemeinderechnung

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Die Einzelabrechnung informiert über die gesamten Arbeitgeberkosten je Lehrperson, Schulleiterin oder Schulleiter, Vikarin oder Vikar. Die Liste ist nach folgenden Kriterien sortiert:

  • Schulstufe
  • Mitarbeiterkreis
  • alphabetisch nach Name

Auf dem Stellenplan sind sämtliche Planstellen zu finden, auf denen aktuell Vollzeiteinheiten (VZE) geführt werden. Die Liste ist wie folgt sortiert:

  • Schuleinheit (inkl. Gruppierung)
  • Schulhaus
  • Planstellen-Nummer

Auf der Monatsrekapitulation sind die gesamten Arbeitgeberkosten der Einzelabrechnungen zusammengezogen und nach Schulstufe gruppiert (jeweils auf einer eigenen Seite) und auf einer weiteren Seite zu einem Total zusammengefasst.

Die Werte sind in einer Tabelle aufgeführt. Die Lohnarten sind in den Zeilen zu finden. In den Spalten werden die Mitarbeitenden wie folgt verteilt:

  • Lehrpersonen und Schulleitende (Gruppe: Lehrpersonal/Schulltg)
  • Übriges Personal
  • Vikariate, deren Lohn 100 Prozent zulasten Gemeinde verrechnet wird (100 Prozent zulasten Gde (Code G))
  • Total

Am Seitenende sind der Soll-Ist-Vergleich (Vergleich zwischen den bewilligten und den besetzten VZE) sowie der daraus berechnete Gemeindeanteil aufgeführt. Die Fakturaposition führt den Gemeindean­teil ohne Berücksichtigung des Soll-Ist-Vergleichs auf. Eine allfällige Gutschrift (bei nicht ausgeschöpftem Stellenplan) oder eine zusätzliche Belastung (beim Überschreiten der VZE) ist in den nachstehenden Positionen zu finden.

Eine Korrektur für einen Vormonat wird nur dann ausgelöst, wenn sich nachträglich der Umfang der bewilligten VZE, der Beschäftigungsgrad der Lehrpersonen oder der Schulleitenden verändert hat.

Die Arbeitgeberkosten der Vormonate bleiben unverändert. Korrigiert wird nur der Soll-Ist-Vergleich. Dafür wird der Soll-Ist-Vergleich zweimal gerechnet: Ein erstes Mal gemäss der ursprünglichen Abrechnung, ein zweites Mal in der korrigierten Form. Die Differenz wird der Gemeinde gutgeschrieben oder zusätzlich belastet.

Die Lohnkorrekturen der Lehrpersonen, Schulleitenden sowie Vikarinnen und Vikare werden in der Gemeinderechnung im Auszahlungsmonat verrechnet.

Die Faktura stellt den Gemeindeanteil der Löhne der Lehrpersonen, der Schulleitenden sowie der Vikarinnen und Vikare in Rechnung. Allfällige Gutschriften werden dabei als Minusbetrag aufgeführt. Aufgelistet werden dabei folgende Beträge:

  • Fakturaposition jeder einzelnen Schulstufe
  • Ausgleich aus dem Soll-Ist-Vergleich
  • Betrag aus Korrekturen Vormonate (VZE-Korrekturen)
  • Pauschale für die Lohnadministration
  • Total

Die Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen.

Soll-Ist-Vergleich

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Sämtliche Lehrpersonen, die Lektionen aus der Lektionentafel des Lehrplans unterrichten, werden kantonal angestellt. Ein Teil der VZE, die für die Führung der Klasse oder für den Anstellungsumfang der Schulleitenden eingesetzt werden, ist eine kommunale Ressource.

Folgende kommunale Ressourcen sind möglich:

  • Wahlfächer an der 3. Klasse der Sekundarstufe, ausgenommen Fremdsprachenunterricht.
  • Drei Wochenlektionen pro 3. Sekundarklasse aus den obligatorischen Pflichtlektionen.
  • Freifächer Sekundarstufe (1. Klasse: Textiles und Technisches Gestalten TTG; 2. Klasse: Wirtschaft, Arbeit, Haushalt WAH)
  • Schwimmlehrpersonen (in der Regel zusätzliche Lehrperson aus Sicherheitsgründen)
  • Zusätzlicher Ferienanspruch aufgrund Alter
  • Kommunale Erweiterung des Schulleitungspensums
  • Koordination Sekundarstufe
  • Weitere, durch das Volksschulamt bewilligte kommunale Ressourcen wie z.B. Pädagogischer ICT-Support, Betreuung im Rahmen der Tagesschule
  • Umlagerung von nicht benötigten Therapielektionen in Integrative Förderung (IF)
  • Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR): Unterrichtslektionen in schulischer Heilpädagogik, zusätzliche Unterrichtslektionen für Teamteaching oder Halbklassenunterricht, ganzjährige Erhöhung des Beschäftigungsgrads von Klassenlehr­personen, ganzjährige Erhöhung des Beschäftigungsgrads von schulischen Heilpädagoginnen oder -pädagogen, Erweiterung des Schulleitungspensums

Der Kanton entlöhnt demnach innerhalb der kantonalen Anstellungen auch Beschäftigungsgrade, deren Finanzierung vollumfänglich durch die Gemeinde erfolgen müsste. In diesem Fall richtet der Kanton zwar den Lohn an die Lehrpersonen und die Schulleitenden aus, verrechnet der Gemeinde aber die gesamten Kosten.

Das Verrechnungsmodell basiert auf einer Gesamtbetrachtung der Stellensituation in einer Schulgemeinde. Der Soll-Stellenplan wird jeweils durch den Kanton bewilligt und der Schulpflege mit Verfügung im Detail bekanntgegeben (Stellenpläne auf Schulhausebene). Diese Informationen werden im Personal- und Lohnadministrationssystem (PULS-Portal) geführt. Im gleichen IT-System sind ebenfalls die kanto­nalen Anstellungen der Volksschullehrpersonen sowie Schulleitenden erfasst. Bei der Erstellung jeder monatlichen Gemeinderechnung werden die bewilligten Vollzeiteinheiten und die durch Anstellungen von Lehrpersonen und Schulleitenden besetzten Vollzeiteinheiten miteinander verglichen. Bei einer Abwei­chung erfolgt ein finanzieller Aus­gleich auf der durchschnittlichen Lohnsumme der Gemeinde. Nachträgliche Korrekturen des Soll-Stellenplans oder des Anstellungs­umfangs werden im Folgemonat korrigiert (Korrektur Vormonate).

Keinen Einfluss auf die bewilligten Vollzeiteinheiten haben die kommunalen Stellen für Wahlfächer, Wahlpflichtfächer (ausgenommen Fremdsprachen), Freifächer und Kurse, die kommunale Erweiterung der Schulleitung, die VZE Koordination Sekundarstufe, der zusätzliche Ressourcenbedarf aufgrund des erhöhten Ferienanspruchs von Lehrpersonen und die Ressourcen für Integrierte Sonderschulung und die VZE Therapien (sowie die Umwandlung von Therapie in Integrative Förderung) sowie für den DaZ-Aufnahmeunterricht, für Begabten­förderung, für Aufgabenstunden und weitergehende Tagesstrukturen. Keinen Einfluss auf die besetzen Vollzeiteinheiten haben Vikariate, die als Stellvertretung für eine abwesende Lehrperson, eine Schulleiterin oder einen Schulleiter eingerichtet wurden, Schulleitungsaushilfen sowie Nachzahlungen und Anstellungsverlängerungen (anstelle der Abfindung).

Dies ist der Regelfall: Die kantonalen Anstellungen (Ist-Stellplan) überschreiten den Soll-Stellenplan. Die Rechnungsstellung (Faktura) erfolgt mit der monatlichen Gemeinderechnung. Der zu 100 Prozent an die Gemeinde verrechnete Anteil wird wie folgt ermittelt: (Besetzte VZE - Bewilligte VZE) / Besetzte VZE * 100 Prozent

Weiterführende Informationen

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Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Lohn

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 72

Sekretariat


Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr

Mittwoch
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

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