Die Entlöhnung der Lehrpersonen sowie der Schulleitenden erfolgt nach dem kantonalen Lohnsystem. Die Einstufung erfolgt basierend auf ihrer Ausbildung sowie ihrer Berufserfahrung.
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Grundlohn und Teuerung
Die Entlöhnung der Lehrpersonen sowie der Schulleitenden erfolgt nach dem kantonalen Lohnsystem. Basierend auf ihrer Ausbildung sowie ihrer Berufserfahrung wird jede(r) Lehrperson, Schulleiterin und Schulleiter zu Beginn der Anstellung einer Lohnkategorie und einer Lohnstufe zugeordnet.
Ob und in welchem Umfang die Löhne der Teuerung angepasst werden, legt der Regierungsrat jeweils auf den 1. Januar hin fest. Basierend auf der Teuerungszulage wird dann der Jahresgrundlohn entsprechend angepasst. Die gültigen Grundlöhne ab 1. Januar 2025 können der untenstehenden Tabelle entnommen werden.
Lohnauszahlung
Das Volksschulamt zahlt den Lohn der Lehrpersonen und Schulleitenden in der Regel am 25. Tag des Kalendermonats aus. Die Überweisung des 13. Monatslohns erfolgt mit dem Dezemberlohn. Bei einem Austritt unter dem Jahr wird der anteilsmässige 13. Monatslohn mit der letzten Lohnzahlung überwiesen.
Lehrpersonen und Schulleitende erhalten im ersten Monat der Anstellung eine schriftliche Lohnabrechnung. Danach nur noch, wenn sich der Lohn gegenüber dem Vormonat verändert.
Lohnrelevante Mutationen
Mutationen, die eine Auswirkung auf den Lohn haben, müssen dem Volksschulamt gemeldet werden. Dazu zählen etwa Anpassungen beim Beschäftigungsgrad oder unbezahlte Urlaube.
Damit Mutationen in der aktuellen Lohnzahlung berücksichtigt werden können, muss die Schulverwaltung die Verfügung bis zum 8. Tag des laufenden Monats ans Volksschulamt übermitteln. Im Dezember ist dieser Termin rund eine Woche vorgezogen.
Weiterführende Informationen
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Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Lohn
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