Vikariatslohn und Zulagen

Die Entlöhnung von Vikarinnen und Vikaren erfolgt in der Regel basierend auf dem Lektionenansatz. Bei Anstellungen von mehr als 16 Schulwochen Dauer ist auch die Ausrichtung eines Monatslohns möglich.

Vikariatslohn

Vikarinnen und Vikare werden grundsätzlich pro Lektion zu einem festgelegten Ansatz entlöhnt. Dieser basiert auf der untersten Lohnstufe (Stufe 1) der jeweiligen Lohnkategorie.

Eine automatische Stufenerhöhung oder eine individuelle Lohnerhöhung sind ausgeschlossen.

Vikariat im Monatslohn

Bei Vikariaten, die mindestens 16 Schulwochen dauern und zusammenhängend an derselben Stelle geleistet werden, kann das Volksschulamt eine Entlöhnung auf monatlichen Lohn ausrichten. Der Status als Vikarin oder als Vikar bleibt dabei unverändert.

Wird eine Ausrichtung auf Monatslohnbasis gewünscht, können die Vikarin, der Vikar, die Schulpflege, die Schulleiterin oder der Schulleiter beim Sektor Personal des Volksschulamtes einen entsprechenden Antrag stellen. Das Formular dazu findet sich im Downloadbereich. Im Gegensatz zur Entlöhnung pro Lektion erfolgt bei der Ausrichtung eines Monatslohns eine Lohneinstufung. Dafür wird ein tabellarischer Lebenslauf benötigt (siehe Download). Das Volksschulamt berechnet dann die Lohneinstufung und erstellt eine Verfügung.

Der Vikarin oder dem Vikar wird empfohlen, bis zum Erhalt der Verfügung die geleistete Arbeit weiterhin zu rapportieren. Bereits ausbezahlte Lektionen werden mit dem Monatslohn verrechnet.

Verpflegungszulage

Vikarinnen und Vikare erhalten – analog zum fest angestellten Lehrpersonal – eine Verpflegungszulage. Diese muss nicht beantragt werden. Da sie regelmässig ausgerichtet wird, gilt sie als Teil des anrechenbaren Lohns und wird bei Vikarinnen und Vikaren, die aufgrund ihres Pensums in die Pensionskasse aufgenommen werden, in die Berechnung der Pensionskassen-Abzüge miteinberechnet.

Bei Vikarinnen und Vikaren, die pro Lektion eine Entschädigung erhalten, wird die Verpflegungszulage anteilsmässig ausgerichtet. Details zur Berechnung finden sich im Dokument «Verpflegungszulage» (siehe Download).

Erfolgt die Anstellung im Monatslohn, beträgt die Zulage bei einem Beschäf­tigungsrad von 100 Prozent monatlich 100 Franken. Bei Teilzeitbeschäftigung und Änderungen während des Monats wird die Zulage anteilmässig ausgerichtet.

Familienzulage

Grundsätzlich haben Vikarinnen und Vikare Anrecht auf die Ausrichtung einer Familienzulage, falls sie die Ansprechvoraussetzungen erfüllen. Details zur Zulage, zu deren Höhe und deren Ausrichtung finden sich untenstehend.

Aufnahme in die Pensionskasse

Vikarinnen oder Vikare werden in die Pensionskasse (Personalvorsorge BVK) aufgenommen, falls der jährliche Brutto-Verdienst aus der Anstellung beim Volksschulamt den Wert von Fr. 21 330 (Stand 2020) übersteigt und die Anstellung länger als 3 Monate dauert. Sofern alle Aufnahmekriterien erfüllt sind, meldet der Sektor Lohn des Volksschulamts die Anstellung bei der BVK an.

Vikariatsrapport

Bis anhin haben die Vikarinnen und Vikare  zusammen mit der Abordnung vom Volks­schulamt eine Rapport-Kopiervorlage erhalten. Diese kann während der ganzen Dauer des Vikariats zur Erfassung der geleisteten Lektionen verwendet werden.

Die Vikarin oder der Vikar hält auf dem Rapport die effektiv geleisteten Lektionen sowie die ausgefallen Lektionen (inkl. Grund) fest. 

Neu erfasst die Vikarin oder der Vikar die effektiv geleisteten Lektionen sowie die ausgefallen Lektionen (inkl. Grund) als E-Vikariatsrapport im ProTime. Somit ist die Kopiervorlage hinfällig. 

Lohnzahlung

Über E-Vikariatsrapport im ProTime

Die Lohnauszahlung setzt die Freigabe der geleisteten Lektionen durch alle Genehmigungsinstanzen (Schulleiterinnen und Schulleiter) im ProTime voraus. Anschliessend nimmt der Sektor Lohn des Volksschulamts die Lohnauszahlung vor. Die während eines Monats geleisteten Lektionen werden dann in der Regel im Folgemonat (25. des Monats) vergütet. 

Über Vikariatsrapport

Die Vikarin oder der Vikar übergibt per Monatsende oder nach Beendigung des Vikariats den Rapport der geleisteten Arbeit umgehend der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Ist das Vikariat beendet, muss dies dort entsprechend vermerkt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter bestätigt mit Unterschrift, dass die aufgeführten Lektionen tatsächlich geleistet und die Angaben kontrolliert wurden. Anschliessend gibt sie oder er den Rapport an den Sektor Lohn des Volksschulamts weiter. Dieser nimmt die Lohnauszahlung vor. Die während eines Monats geleistete Arbeitszeit wird dann in der Regel im Folgemonat (25. des Monats) vergütet. 

Weiterführende Informationen zur Entlöhnung von Vikariaten, zu den Einreichungsfristen für die Rapporte sowie zu den Terminen der Lohnauszahlung finden sich unten.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

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