Vikariat

Fallen Lehrpersonen oder Schulleitende aus, organisiert das Volksschulamt in Zusammenarbeit mit der Schule eine Stellvertretung.

Stellvertretung Lehrpersonen

Bei Abwesenheiten von Lehrpersonen übernehmen Vikarinnen oder Vikare deren Aufgaben. Gründe für ein Vikariat können beispielsweise sein: der Bezug von zusätz­lichem Urlaub als Dienstaltersgeschenk durch eine Lehrperson, Militärdienst, eine umfangreiche Weiterbildung oder eine Absenz aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls.

Anstellung durch das Volksschulamt

Der Einsatz von Vikarinnen und Vikaren erfolgt in der Regel durch das Volksschulamt als Anstellungsbehörde. Bei kürzerer Abwesenheit einer Lehrperson kann die Gemeinde auf eigene Kosten ein Kurzvikariat einrichten.

Wiedereinstieg in den Lehrberuf

Ausländische Vikarinnen und Vikare

Meldepflicht

Ausländische Lehrpersonen können in der Schweiz als Vikarinnen oder Vikare arbeiten – vorausgesetzt sie verfügen über eine anerkannte Ausbildung und eine entsprechend korrekte und gültige Arbeitsbewilligung. Rekrutieren die Schullei­terin, der Schulleiter oder die Schulverwaltung eine Vikarin oder einen Vikar aus dem Ausland, tragen sie auch die Verantwortung für die vorschriftsmässige Meldung beim Bundesamt für Migration oder die nötigen Vorabklärungen beim Volksschulamt.

Anstellung bis drei Monate/EU27 - und EFTA-Staaten

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Ausländische Erwerbstätige aus den EU27/EFTA-Staaten dürfen in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, während bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr arbeiten. Sie müssen aber bis spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn obligatorisch online beim Bundesamt für Migration angemeldet werden.

Wird eine Vikarin oder ein Vikar aus einem dieser Staaten durch die Schule direkt rekrutiert, muss die Schulleiterin, der Schulleiter oder die Schulverwaltung auch die Online-Anmeldung spätestens einen Tag vor Stellenantritt übernehmen. Bussen, die aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzungen der Meldepflicht ausgesprochen werden, gehen zu Lasten der Schulgemeinde.

Die Meldung muss über den Account des Volksschulamts erfolgen. Der Benutzername und das zugehörige Passwort sind vorab beim Amt zu erfragen – entweder per Mail unter personal@vsa.zh.ch oder per Telefon +41 43 259 22 70. Bei der Anmeldung auf der Webseite sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Feld «Schritt 1: Angaben zum Arbeitgeber» darf nicht verändert werden.
  • Beim Feld «Einsatzort» sind die Schulgemeinde und das Schulhaus anzugeben.
  • Vor dem Absenden des Formulars ist es sinnvoll einen Printscreen der Meldung für die eigenen Akten zu erstellen.

Das Volksschulamt erhält anschliessend die Meldebestätigung für die Vikarin oder den Vikar direkt vom Bundesamt für Migration zugestellt.

Weiterführende Informationen zum Meldeverfahren sind auf der Webseite des Amts für Wirtschaft und Arbeit zu finden.  

• Belgien
• Bulgarien
• Dänemark
• Deutschland
• Estland
• Finnland
• Frankreich
• Liechtenstein
• Griechenland
• Grossbritannien
• Italien
• Irland
• Island
• Lettland
• Litauen
• Luxemburg
• Malta
• Niederlande
• Norwegen
• Österreich
• Polen
• Portugal
• Rumänien
• Schweden
• Slowakische Republik
• Slowenien
• Spanien
• Tschechische Republik
• Ungarn
• Zypern

Anstellung länger als drei Monate/andere Staaten/Ausweis B

Dauert das Vikariat einer ausländischen Lehrperson länger als drei Monate, muss die Schule in jedem Fall vor der Stellenzusage mit dem Volksschulamt Rücksprache nehmen.

Gleiches gilt für Vikarinnen und Vikare mit einen Ausweis B (Aufenthaltsbe­willigung) für Ausbildungszwecke (ohne Arbeitstätigkeit) sowie für Lehrpersonen, die nicht aus einem EU27- oder EFTA-Staat stammen – unabhängig von der Länge des Aufenthalts in der Schweiz.

Stellvertretung Schulleitende

Fällt eine Schulleiterin oder ein Schulleiter für längere Zeit aus, wird eine Stellvertretung eingesetzt. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten:

Eine Lehrperson springt ein und kann ihr Unterrichtspensum entsprechend reduzieren. Das Volkschulamt setzt dafür eine Vikarin oder einen Vikar ein.
Eine andere Schulleiterin oder ein anderer Schulleiter übernimmt vorübergehend einen Teil der Aufgaben.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Personal

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 70

Sekretariat


Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr

Mittwoch
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

personal@vsa.zh.ch

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