Beendigung des Vikariats

Die Anstellung von Vikarinnen und Vikaren ist entweder zeitlich begrenzt oder endet mit der Rückkehr der angestellten Lehrperson an den Arbeitsplatz. Eine Kündigung darf nur durch das Volksschulamt ausgesprochen werden.

Anstellungsende & Kündigung

Das Arbeitsverhältnis einer Vikarin oder eines Vikars endet mit dem Ablauf der vereinbarten Anstellungsdauer oder dem Wegfall des Abordnungsgrundes – also beispielsweise, wenn eine Lehrperson aus dem unbezahlten Urlaub zurück kommt oder eine erkrankte Lehrperson wieder arbeitsfähig ist. Davon abgesehen kann das Arbeitsverhältnis sowohl von der Vikarin oder dem Vikar als auch vom Volks­schulamt unter Einhaltung einer dreitägigen Frist jederzeit gekündigt werden.

Altersrücktritt

Vikarinnen und Vikare, die aufgrund ihres Pensums bei der Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK Personalvorsorge) versichert sind, können nach Vollendung des 60. Altersjahrs den vorzeitigen Altersrücktritt erklären. Die Alterspensio­nierung erfolgt in diesem Fall, sobald der letzte Vikariatseinsatz nach dem 60. Geburtstag abgeschlossen ist. Die pensionierten Vikarinnen oder Vikare erhalten dann ab dem Folgemonat eine Altersrente.

Möchte sich eine Vikarin oder ein Vikar nach Vollendung des 60. Altersjahrs pensionieren lassen, teilt sie oder er dem Sektor Personal des Volksschulamts den gewünschten Zeitpunkt mit. Daraufhin erhält sie oder er die Bestätigung von der zuständigen Person des Sektors Personal. Das Volksschulamt informiert zudem die BVK Personalvorsorge über den Altersrücktritt.

Problemsituationen

Weder die Schulpflege noch Schulleitende haben das Recht, das Arbeitsver­hältnis mit einer Vikarin oder einem Vikar aufzulösen. Bei Problemen ist zunächst das Gespräch mit der Vikarin oder dem Vikar zu suchen und die Schule oder die Schulgemeinde muss geeignete Massnahmen ergreifen. Falls diese nicht die gewünschte Wirkung zeigen, ist der Sektor Personal des Volksschulamtes zu kontaktieren. Im gemeinsamen Gespräch zwischen Schulleiterin oder Schulleiter sowie Schulpflege und dem Volksschulamt wird dann nach einer Lösung für die Situation gesucht.

Rückmeldungen

Rückmeldungen zu Vikariatseinsätzen sowie zur Leistung der Vikarinnen und Vikare sind für das Volksschulamt ein wichtiges Instrument zur Qualitäts­sicherung. Meldungen dazu erfolgen schriftlich an den Sektor Personal. Das Volksschulamt legt der Vikarin oder dem Vikar die Rückmeldung vor. Fällt diese negativ aus, wird die betroffene Vikarin oder der Vikar zur Stellungnahme eingeladen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Personal

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 70

Sekretariat


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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
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Mittwoch
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