Jugendliche mit Handicap stehen in der Berufswahl vor besonderen Herausforderungen. Meist benötigen sie Unterstützung durch ein professionelles Netzwerk. Hier finden Sie Anhaltspunkte für die Zeit nach der obligatorischen Schule. Eine persönliche Beratung wird empfohlen.
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Unterwegs ins Arbeitsleben
Berufswahlprozess
In der Sekundarschule durchlaufen Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf den Prozess der Berufs- und Ausbildungswahl gleich wie alle anderen. Anfangs der zweiten Sek erkunden sie ihre eigene Interessen und Fähigkeiten und im Laufe der dritten Klasse unterschreiben sie in der Regel ihren Ausbildungsvertrag. Je nach Handicap können berufliche Möglichkeiten eingeschränkt und die Berufsfindung schwieriger sein. Für eine passende Wahl sollte in verschiedenen Berufen und Betrieben geschnuppert werden. Unter Umständen wird für den Findungsprozess mehr Zeit und Flexibilität benötigt. Um Enttäuschungen zu vermeiden, lohnt es sich, Ressourcen, Entwicklungspotenzial und Unterstützungsbedarf der Jugendlichen genau anzuschauen. Mit dem zukünftigen Lehrbetrieb sollte offen über das Handicap und mögliche zusätzliche Unterstützung gesprochen werden.
Die Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen. Sie kennen ihr Kind und seine Beeinträchtigungen, und sie wissen, wie sich diese im Alltag auswirken, was das Kind gut kann und interessiert. Für eine gelingende Berufswahl ist zudem die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachleuten notwendig.
Broschüre als Orientierungshilfe
Eltern, Lehrpersonen und weitere Fachpersonen finden in der Broschüre alles rund um die Berufswahl von Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf. Der darin enthaltene Berufswahlfahrplan beschreibt die einzelnen Schritte zum Berufsziel.
Verschaffen Sie sich einen Überblick!
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Die Broschüre kann kostenlos bei der Informationsagentur (INA) bestellt werden.
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Amt für Jugend und Berufsberatung
Informationsagentur (INA)
ina@ajb.zh.ch
Tel. +41 43 259 97 01
Bildungsangebote
Nach der obligatorischen Schulzeit gibt es für Jugendliche mit Handicap, je nach persönlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten, verschiedene Lösungen:
- Brückenangebote zum verzögerten Einstieg in die Ausbildung
- Praktische Ausbildung (PrA) Schweiz
- Berufliche Grundbildung mit eidgenössisch anerkanntem Abschluss
- Diverse Maturitätsschulen
- Aktivierung und Beschäftigung in einer Tagesstätte
- Arbeitsstelle im ersten oder zweiten Arbeitsmarkt
Ziel ist es, Menschen mit Handicap in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist aber nicht immer vollständig möglich.
Als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Markt bezeichnet. Als zweiter oder ergänzender Arbeitsmarkt jener, wo subventionierte Arbeitsverhältnisse bestehen. Arbeitsschritte werden dort begleitet, sie sind einfacher gegliedert und der Druck ist den persönlichen Möglichkeiten angepasst.
Unterstützungsangebote
Für Menschen mit besonderem Bildungsbedarf, die eine berufliche oder schulische Ausbildung absolvieren wollen, gibt es verschiedene unterstützende Angebote. Teilweise sind diese von der IV finanziert:
- Mentoring Ithaka: Unterstützung von Jugendlichen bei der Lehrstellensuche
- Case Management Netz2: Begleitung mehrfachbelasteter Jugendlicher bis zum Sek-II-Abschluss, koordiniert u. a. verschiedene Fachstellen
- Berufsfachschulen: bieten während der Berufslehre Stützkurse, Aufgabenhilfen, Beratungen etc. an.
- Fachkundige individuelle Begleitung: während der 2-jährigen Berufslehre mit eidg. Berufsattest (EBA), findet an der Schule, im Lehrbetrieb und an überbetrieblichen Kursen statt.
- Supported Education: Coach begleitet Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt, übernimmt Drehscheibenfunktion zwischen Lehrbetrieb und Fachstellen
- Geschützter Rahmen: bei Ausbildungen in Institutionen für Menschen mit Handicap unterstützt geschultes Fachpersonal
Nachteilsausgleich
Durch Handicaps verursachte Nachteile können mit gezielten Massnahmen verringert werden. Vorausgesetzt Lernende haben das Potenzial, vorgegebene Lernziele zu erreichen. Die Ziele einer Ausbildung bleiben unverändert. Je nach Handicap dürfen zum Beispiel Hilfsmittel verwendet werden. Oder an Prüfungen wird mehr Zeit oder eine andere Form, wie mündlich statt schriftlich, gewährt.
IV-Anmeldung zur Unterstützung einer erstmaligen beruflichen Ausbildung
Manche Jugendliche sind durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Invalidität in ihren Ausbildungsmöglichkeiten eingeschränkt. Eine solche Beeinträchtigung kann eine kognitive Einschränkung (z. B. eine Lernbehinderung), ein körperliches Gebrechen (z. B. eine Sehbehinderung) oder eine psychische Erkrankung (z. B. Anorexie) sein. Der oder die Jugendliche braucht möglicherweise Unterstützung durch einen Coach. Zur Absolvierung der Ausbildung sind allenfalls besondere Hilfsmittel notwendig, oder die Ausbildung findet in einer spezialisierten Ausbildungsstätte statt. Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt in solchen Fällen die Mehrkosten, die aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung für die erstmalige berufliche Ausbildung entstehen.
Die IV-Anmeldung erfolgt idealerweise Anfang des 2. Sekundarschuljahres.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Als erstmalige berufliche Ausbildung gelten:
- Eine Praktische Ausbildung (PrA)
- Eine Berufslehre (EFZ oder EBA)
- Der Besuch einer Maturitätsschule, Fachhochschule oder Universität
- Die Person ist in der Lage, eine Ausbildung mit Erfolg abzuschliessen.
- Aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen wesentliche Mehrkosten bei der Ausbildung.
- Coaching am Ausbildungsplatz
- Lohn während der Ausbildung
- notwendige Hilfsmittel am Arbeitsplatz (z. B. Lesesysteme für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen)
- Dienstleistungen Dritter (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/in für Gehörlose)
- geschützter Ausbildungsrahmen
- Transportkosten (sofern die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht möglich ist)
- Kosten für betreute Wohnformen (z. B. wenn eine Rückkehr zum Wohnort nicht zumutbar ist)
Um Leistungen im Zusammenhang mit einer erstmaligen beruflichen Ausbildung zu beantragen, muss eine gesundheitliche Einschränkung (körperlich, psychisch oder geistig) vorliegen. Deshalb ist ein aussagekräftiger medizinischer Bericht des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin oder der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) notwendig.
Die Verantwortung für die IV-Anmeldung liegt bei den Erziehungsberechtigten.
In 11 Schritten zum Ziel:
- Lehrpersonen und Berufsberatende informieren die Jugendlichen und ihre Eltern und unterstützen gegebenenfalls bei der Anmeldung.
- Die IV-Anmeldung erfolgt idealerweise Anfang der 2. Sekundarschulklasse.
- Informationen und Formulare für die IV-Anmeldung finden Sie auf www.svazurich.ch
- Füllen Sie das Formular «IV-Anmeldung für Minderjährige» aus. Die Anmeldung erfolgt über ein elektronisches Formular.
- Für berufliche Massnahmen kreuzen Sie auf dem Anmeldeformular die Rubrik «Massnahmen für die berufliche Eingliederung» an.
- Sie sind aufgefordert, Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung sowie zu behandelnden Ärzten, Spitälern oder Pflegeheimen zu machen.
- Legen Sie vorhandene Berichte bei. Bereits erfolgte Abklärungen (z. B. Beratung im biz, Abklärungen durch den Schulpsychologischen Dienst) vermerken Sie ebenfalls auf dem Anmeldeformular und legen die entsprechenden Berichte bei.
- Mit dem Versand des Formulars bestätigen Sie, wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemacht zu haben.
- Werden bereits IV-Leistungen ausgerichtet (z. B. für medizinisch-therapeutische Massnahmen), muss kein neues Anmeldeformular ausgefüllt werden. Es genügt in diesem Fall, wenn die Erziehungsberechtigten mit einem Brief ein Gesuch für «Massnahmen der beruflichen Eingliederung» an die IV-Stelle des Kantons Zürich stellen. Wichtig sind auch hier die Angaben zu medizinischer Diagnose, aktuell behandelnden Ärztinnen oder Ärzten bzw. bereits erfolgten Abklärungen.
- Wenn Drittpersonen (z. B. Lehrpersonen, Berufsberatende) Auskunft von der IV-Stelle erhalten sollen, muss eine durch die Erziehungsberechtigten unterzeichnete Schweigepflichtentbindung vorliegen.
- Nach Einreichen des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars wird der oder die Jugendliche zu einem Gespräch eingeladen. Gleichzeitig wird die Anspruchsberechtigung durch die Invalidenversicherung geprüft.
Bei Fragen zur IV-Anmeldung und zur Unterstützung aufgrund gesundheitlicher Probleme können Sie sich bei der SVA Zürich telefonisch beraten lassen.
Bei weiteren Fragen zur Berufswahl wenden Sie sich an die zuständige Beratungsperson im biz in Ihrer Region:
Weiterführende Informationen
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Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung