Chancengerechtigkeit

Die Vielfalt an Begabungen sowie sprachlichen, sozialen und kulturellen Hintergründen von Kindern und Jugendlichen ist gross. Bildungsinstitutionen und Schulen aller Stufen haben den Auftrag, das Lernen und die Integration von Kindern und Jugendlichen so zu unterstützen, dass sich alle mit gleichen Chancen bilden und ausbilden können.

Voraussetzung

Das Bildungssystem des Kantons Zürich zeichnet sich durch eine integrative Ausrichtung und hohe Durchlässigkeit auf allen Stufen aus. Die Möglichkeit, Bildungsabschlüsse nachzuholen oder sich durch zusätzliche Kurse und Prüfungen für eine Aufnahme an eine (Fach-) Hochschule zu qualifizieren trägt massgeblich zur Chancengerechtigkeit bei.

«Damit Bildung ihr Potenzial entfalten kann, muss sie hochwertig, inklusiv und chancengerecht sein.»

Unesco

Volksschule

Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler in der Regelklasse unterrichtet. Dazu gehören sowohl Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken und Begabungen als auch solche mit Schwierigkeiten oder neu zugezogene. Aufgabe der Schule ist es, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen und im Unterricht gute Bedingungen für das Lernen und Zusammenleben zu schaffen.

Die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und die sonderpädagogischen Angebote der Volksschule sind im Kanton Zürich auf dem Grundsatz der Integration ausgerichtet (§33 VSG). Die Regellehrpersonen werden in dieser Aufgabe unterstützt durch Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten und Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache.

Einzelne Schülerinnen und Schüler benötigen jedoch eine umfangreichere Unterstützung. In diesen Fällen kann ein Aufenthalt der Schülerinnen oder Schüler in einer Sonderschule oder in einer Besonderen Klasse sinnvoll sein.

Schulen, die besonders herausgefordert sind, gute Lernleistungen und gute Bildungschancen zu gewährleisten, weil der Anteil von Schülerinnen und Schülern aus den unteren Sozialschichten und fremdsprachigen Familien gross ist, erhalten zusätzliche fachliche und finanzielle Unterstützung.

Im Pilotprojekt ALLE (Aktive Lernzeit und Lernerfolg) erproben Schulen geeignete Massnahmen, um die Kompetenzen der leistungsschwächeren Sekundarschülerinnen und -schüler in Deutsch und Mathematik zu verbessern. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass die Bedürfnisse leistungsstarker und fortgeschrittener Schülerinnen und Schüler nicht vernachlässigt werden.

Nachteilsausgleich

Mit dem Nachteilsausgleich soll die Chancengerechtigkeit zwischen nicht behinderten und behinderten Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden. Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Leistungsfähigkeit zwar eingeschränkt sind, aber trotzdem das Potenzial haben, die Ziele zu erreichen, erhalten deshalb einen Nachteilsausgleich. Voraussetzung dafür ist eine diagnostizierte körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die sich auf die schulischen Leistungen auswirkt.

Bildungsabschlüsse nachholen

Ein Schulabschluss erleichtert den Einstieg ins Schweizer Bildungssystem und ein Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Kanton Zürich können Erwachsene sowohl einen Schulabschluss als auch einen Berufsabschluss nachholen.

Die Passerelle bereitet Berufsleute mit einer Berufs- oder Fachmaturität auf die Ergänzungsprüfung für die Zulassung zu den Schweizer Hochschulen vor.
Sie kann an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene besucht werden.

Erwachsene können berufsbegleitend oder im Vollzeitstudium an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene die eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität erwerben.

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