Beiträge

Der Wald bietet Schutz, liefert den wichtigen Rohstoff Holz und ist ein ökologisch wertvoller Lebensraum. Deshalb fördert der Kanton Zürich seine Pflege und Bewirtschaftung.

Wer bekommt Beiträge?

Der Kanton unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in besonderen Fällen bei der Pflege und Bewirtschaftung ihres Waldes. Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge sind das kantonale Waldgesetz (§§ 22ff) und der Waldentwicklungsplan.

Vorgehen

Wenn Sie beitragsberechtigte Massnahmen planen, gehen Sie folgendermassen vor:

  1. Lassen Sie sich vor Ausführung der Arbeiten vom Revierförster kostenlos über die geplanten Massnahmen beraten.
  2. Wenden Sie sich an den zuständigen Revierförster oder die zuständige Revierförsterin, um das Beitragsgesuch und die Abrechnung erstellen zu lassen (mit Formular oder im elektronischen System «FOMES»).
  3. Der Revierförster oder die Revierförsterin reicht die Unterlagen beim zuständigen Kreisforstmeister ein.
  4. Der Kreisforstmeister kümmert sich dann um das weitere Vorgehen.

Welche Massnahmen werden unterstützt?

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Wald

Adresse

Weinbergstrasse 15
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 27 50

Sekretariat

E-Mail

wald@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: