Der Wald bietet Schutz, liefert den wichtigen Rohstoff Holz und ist ein ökologisch wertvoller Lebensraum. Deshalb fördert der Kanton Zürich seine Pflege und Bewirtschaftung.
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Wer bekommt Beiträge?
Der Kanton unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in besonderen Fällen bei der Pflege und Bewirtschaftung ihres Waldes. Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge sind das kantonale Waldgesetz (§§ 22ff) und der Waldentwicklungsplan.
Vorgehen
Wenn Sie beitragsberechtigte Massnahmen planen, gehen Sie folgendermassen vor:
- Lassen Sie sich vor Ausführung der Arbeiten vom Revierförster kostenlos über die geplanten Massnahmen beraten.
- Wenden Sie sich an den zuständigen Revierförster oder die zuständige Revierförsterin, um das Beitragsgesuch und die Abrechnung erstellen zu lassen (mit Formular oder im elektronischen System «FOMES»).
- Der Revierförster oder die Revierförsterin reicht die Unterlagen beim zuständigen Kreisforstmeister ein.
- Der Kreisforstmeister kümmert sich dann um das weitere Vorgehen.
Welche Massnahmen werden unterstützt?
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Schutzwaldpflege
- Download Richtlinie Schutzwaldpflege PDF | 8 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Pauschalenblatt zur Richtlinie Schutzwaldpflege PDF | 2 Seiten | Deutsch | 429 KB
- Download ALN, Abt. Wald/ZH, Beitragsformular Schutzwald XLSX | Deutsch | 92 KB
- Download Zürcher Wald 4/17: Beitragsrichtlinie Schutzwaldpflege PDF | 4 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Richtlinie Bewirtschaftung steiler Privat- u. Korporationswälder 04/23 PDF | 8 Seiten | Deutsch | 187 KB
- Download Beitragsgesuch Bewirtschaftung steiler Privat- u. Korporationswälder 2023 XLSX | Deutsch | 52 KB
Sicherheitsholzschläge entlang von Staatsstrassen
Bemerkung (Stand Dezember 2019):
- Zur Zeit stehen keine Beiträge für die Ausführung von Holzerntemassnahmen (Richtlinie Punkt 3, 1. Abschnitt) zur Verfügung.
- Die Kosten für strassenseitige Massnahmen wie Absperrung, Umleitung, Verkehrsregelung etc. (Richtlinie Punkt 3, 2. Abschnitt) werden nach wie vor als Eigenleistungen durch den Strassenunterhalt erbracht.
- Der Ablauf (Checkliste) ist nach wie vor gültig.
- Download Richtlinie Biotopbäume PDF | 4 Seiten | Deutsch | 127 KB
- Download Vertrag Biotopbaum XLSX | Deutsch | 24 KB
- Download Merkmale von Biotopbäumen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 826 KB
- Download Zürcher Wald 6/17: Biotopbaumförderung im Kanton Zürich PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Richtlinie Naturschutz im Wald PDF | 7 Seiten | Deutsch | 335 KB
Weitere Informationen zu Flur- und Genossenschaftswege finden Sie bei der Landwirtschaft unter Meliorationen ➔ Wege.
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Kontakt
Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Wald