Altlasten und belastete Standorte

Orte, wo Abfälle in Boden und Untergrund gelangt sind, belasten bis heute die Umwelt und können eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Diese Orte sind im Kataster der belasteten Standorte erfasst. Das AWEL kümmert sich um deren Bearbeitung.

Informationsveranstaltung Altlasten 2024

Die Informationsveranstaltung Altlasten fand am 5. November 2024 statt. Anbei finden Sie die Präsentations-Folien:

Belastete Standorte und Altlasten

Belastete Standorte sind Zeugen einer Zeit, in der noch keine umweltverträglichen Wege zur Abfallbeseitigung bekannt waren. Was bei der Erzeugung von Gütern übrig blieb oder in Haushalten als nicht mehr verwertbare Resten anfiel, wurde häufig vergraben oder in offenen Gruben abgelagert. Dies geschah nicht aus Verantwortungslosigkeit oder Nachlässigkeit, sondern weil das Wissen fehlte. Von diesen belasteten Standorten können auch heute noch umweltgefährdende Stoffe in die Umwelt gelangen, die eine Bedrohung für Wasser, Boden und Luft darstellen und beim Menschen akute oder chronische Erkrankungen auslösen können.

Inzwischen sind Jahrzehnte vergangen. Wir wissen mehr, und damit ist uns eine neue Aufgabe erwachsen: Die Altlasten sollen im Rahmen der Nachhaltigkeitsentwicklung von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bereinigt werden. Das ist eine Aufgabe, die der Kanton Zürich und seine Bevölkerung übernehmen müssen. Wir tragen die Verantwortung für die kommenden Generationen.

2008 präsentierte das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) das kantonale Altlastenprogramm. Dieses zeigt auf, wie die belasteten Standorte nach und nach aufgearbeitet werden. 2020 hat das AWEL einen Zwischenbericht veröffentlicht: Weit mehr als zweihundert Altlasten sind bereits saniert. Damit konnten akute Umwelt­gefährdungen behoben und Rechtssicherheit für die Eigentümer geschaffen werden. Bis der gesamte Sanierungsbedarf bereinigt ist, sind allerdings noch einige Anstrengungen erforderlich.

Kataster der belasteten Standorte

Belastete Standorte und Altlasten sind im Kataster der belasteten Standorte (KbS) erfasst. Dank der heutigen Gesetzgebung, dem Wissen und der Technik sollten – ausser bei Unfällen – keine neuen belasteten Standorte entstehen.

Der Kanton Zürich hat den öffentlich zugänglichen KbS 2011 fertiggestellt und ihn 2019 mit den belasteten Standorten in den Zürcher Seen ergänzt. Die Karte mit den Standorten und weitere Informationen dazu finden Sie im GIS-Browser.

«Im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Zürich sind gut 5700 Standorte erfasst. Knapp 2 Prozent der Kantonsfläche sind im KbS eingetragen. Dies entspricht etwa dreimal der Fläche des Greifensees.»

AWEL, Stand Februar 2022

Der KbS zeigt auf, wo Belastungen vorliegen, die altlasten- oder abfallrechtliche Massnahmen erfordern. Die Standorte sind eingeteilt in Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte. Zu jedem Standort gibt der KbS Auskunft darüber,

  • ob von der Belastung schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen,
  • welche Untersuchungen bereits durchgeführt wurden, 
  • und ob Massnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind.

Der KbS bildet die Grundlage für die heutige Altlastenbearbeitung im Kanton Zürich, für Hand- und Nutzungsänderungen und als Informationsbasis bei Bauvorhaben.

Im Rahmen von Bauvorhaben, bei der altlastenrechtlichen Bearbeitung, durch Meldungen aus der Bevölkerung sowie durch die Übernahme von belasteten Standorten aus den Katastern von Bundesbehörden ergeben sich laufend neue Einträge im kantonalen KbS. Das AWEL löscht aber auch Standorte aus dem KbS, wenn zum Beispiel alle Belastungen vom Standort entfernt wurden oder wenn sich Standorte nach der Untersuchung als nicht belastet erwiesen haben. Das AWEL führt den KbS laufend nach und passt ihn dem momentanen Wissensstand an.

Wenn die Untersuchung eines im KbS eingetragenen Standortes zeigt, dass dieser nicht belastet ist, erstattet das AWEL die Kosten für die notwendigen Untersuchungsmassnahmen zurück.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Belastete Standorte in den Zürcher Seen

Nahe am Wasser zu liegen, war für viele Betriebe lange ein wertvoller Standortvorteil. Das Gewässer konnte für Antrieb und Kühlung genutzt werden. Es diente aber auch zur einfachen Entsorgung von Abwässern oder flüssigen Abfällen. Zudem wurde das Siedlungsabwasser der Seekommunen bis in die 1960er Jahre oftmals unbehandelt in die Seen eingeleitet. Dadurch fanden grosse Mengen Schadstoffe, die nicht oder nur schwer abbaubar sind, den Weg in die Seen. Damit hat der Mensch punktuell stark verschmutze Ablagerungen in ufernahen Bereichen verursacht.

KbS Seen

Im Rahmen des Projekts «KbS Seen» hat das AWEL die belasteten Standorte in den Zürcher Seen systematisch identifiziert. Vielerorts sind in den Seesedimenten Belastungen durch früher eingeleitete Abwässer und Abfälle zu finden. Diese Belastungen liegen jedoch mehrheitlich im tolerierbaren Bereich, welche für den Lebensraum See sowie die badende Bevölkerung keine Gefährdung darstellen. Ebenso kann der Zürichsee ohne Bedenken weiterhin als Trinkwasserreservoir genutzt werden. Nur an wenigen Standorten sind erhöhte Schadstoffkonzentrationen in den Seesedimenten vorhanden. Das AWEL hat insgesamt neun Standorte im Zürichsee und einen Standort im Greifensee identifiziert, die nun im KbS verzeichnet sind. Diese Standorte werden altlastenrechtlich untersucht und wo notwendig auch saniert.

Die Bereiche der öffentlichen Seebäder haben sich bei den Untersuchungen als unproblematisch herausgestellt. Auch das Trinkwasser – der Zürichsee ist der grösste Trinkwasserspeicher im Kanton – zeigt keine Einflüsse durch die lokal vorhandenen Verunreinigungen des Seegrundes. Es ist von einwandfreier Qualität.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Altlasten

Adresse

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8090 Zürich
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