Abgeltungen nach Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)

Der Bund beteiligt sich finanziell an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten. Zur Finanzierung dieser Kosten hat er im Rahmen der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) einen Altlasten-Fonds geschaffen.

Wann beteiligt sich der Bund?

Der Bund richtet Abgeltungen aus dem VASA Altlasten-Fonds unter anderem aus für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten, wenn der Verursacher oder die Verursacherin nicht ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist, oder wenn auf dem Standort zu einem wesentlichen Teil Siedlungsabfälle abgelagert worden sind. Daneben beteiligt sich der Bund finanziell an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Schiessanlagen. Ausgenommen sind Schiessanlagen mit einem überwiegend gewerblichen Zweck. Wichtig zu beachten ist, dass auf Schiessanlagen in Grundwasserschutzzonen nach dem 31. Dezember 2012 und auf den übrigen Schiessanlagen nach dem 31. Dezember 2020 keine Abfälle mehr gelangt sind. Sonst beteiligt sich der Bund nicht.

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Wie hoch sind die Bundesbeiträge?

Bei Standorten mit einem wesentlichen Anteil an Siedlungsabfällen zahlt der Bund dem Kanton 40 Prozent der anrechenbaren Kosten, wenn auf den Standort seit dem 1. Februar 1996 keine Abfälle mehr gelangt sind resp. 30 Prozent der anrechenbaren Kosten, wenn auf den Standort seit dem 31. Januar 2001 keine Abfälle mehr gelangt sind.

Der Bund beteiligt sich momentan pauschal mit 8000 Franken pro Scheibe bei 300 m-Schiessanlagen und mit 40 Prozent der anrechenbaren Kosten bei den übrigen Schiessanlagen.

Der Bund leistet die Abgeltungen nur, wenn die getroffenen Massnahmen umweltverträglich und wirtschaftlich sind sowie dem Stand der Technik entsprechen. Zudem muss das altlastenrechtliche Verfahren gemäss Vorgaben des Bundes abgelaufen sein.

Was müssen Sie einreichen?

Damit Sie ein VASA-Gesuch stellen können, müssen Sie dem AWEL folgende Unterlagen in elektronischer Form einreichen:

  • Sämtliche Rechnungskopien und Zahlungsnachweise
  • Kontoverbindung/Einzahlungsschein

Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüft das AWEL, ob die Voraussetzungen für VASA-Abgeltungen erfüllt sind. Falls ja, stellt das AWEL ein Gesuch beim Bund. Wenn der Bund das Gesuch positiv beurteilt, zahlt er die Abgeltungen dem AWEL aus. Das AWEL leitet darauf die VASA-Abgeltungen abzüglich Gebühren für den eigenen Aufwand an die Realleistungspflichtigen weiter.

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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Altlasten

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