Beiträge des Zürcher Finanzausgleichs

Wann werden die Finanzausgleichsbeiträge verfügt? Wie hoch sind die Ausgleichsfaktoren? Wie beantrage ich den Individuellen Sonderlastenausgleich (ISOLA)? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen sowie die Beitragsleistungen der letzten zwei Jahre.

Beiträge 2025

Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2025

28. Juni 2024 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2025 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.

Bei den Schülerzahlen und der Verteilung des demografischen Sonderlastenausgleichs handelt es sich um einen unverbindlichen Vorschlag des Gemeindeamts auf der Grundlage der Schülerzahlen gemäss der Bildungsstatistik. Schulgemeinde und politische Gemeinde können einvernehmlich abweichende Schülerzahlen vereinbaren und beschliessen.

Das Kantonsmittel der relativen Steuerkraft 2023 (ohne Stadt Zürich) liegt bei 4'096 Franken. Die Schätzung vom 9. Februar 2024 lag bei ebenfalls bei 4'096 Franken.

Verfügung Ausgleichsfaktoren 2025

28. Juni 2024 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verfügung Finanzausgleichsbeiträge 2025

30. August 2024 - Die Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden verfügt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Beiträge 2024

Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2024

30. Juni 2023 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2024 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.

Bei den Schülerzahlen und der Verteilung des demografischen Sonderlastenausgleichs handelt es sich um einen unverbindlichen Vorschlag des Gemeindeamts auf der Grundlage der Schülerzahlen gemäss der Bildungsstatistik. Schulgemeinde und politische Gemeinde können einvernehmlich abweichende Schülerzahlen vereinbaren und beschliessen.

Das Kantonsmittel der relativen Steuerkraft 2022 (ohne Stadt Zürich) liegt bei
Fr. 4'014. Die Schätzung vom 9. Februar 2023 lag bei Fr. 3'996.

Verfügung Ausgleichsfaktoren 2024

30. Juni 2023 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verfügung Finanzausgleichsbeiträge 2024

31. August 2023 - Die Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden verfügt.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Beiträge 2023

Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2023

30. Juni 2022 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2023 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.

Verfügung Ausgleichsfaktoren 2023

30. Juni 2022 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verfügung definitive Finanzausgleichsbeiträge 2023

7. Dezember 2022 - Die definitiven Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden verfügt.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verfügung vorläufige Finanzausgleichsbeiträge 2023

31. August 2022 - Die vorläufigen Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden verfügt.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Beiträge 2022

Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2022

30. Juni 2021 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2022 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.

Verfügung Ausgleichsfaktoren 2022 

30. Juni 2021 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verfügung Finanzausgleichsbeiträge 2022

31. August 2021 – Die Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden verfügt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Geschichte

Finanzausgleichsbeiträge und Ausgleichsfaktoren

Zur Information finden Sie hier die Finanzausgleichsbeiträge und die Ausgleichsfaktoren seit dem Jahr 2012.

    Berechnung Ressourcenausgleich

    Als Unterstützung bei der Berechnung der Steuerkraft und des Ressourcen­ausgleichs steht Ihnen eine Berechnungsvorlage zur Verfügung.

    Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

    Beantragung Individueller Sonderlastenausgleich

    Gesuch Beitrag Budget 2025

    Anspruchsberechtigt sind politische Gemeinden, die im Ausgleichsjahr einen Gesamtsteuerfuss festsetzen müssen, der mindestens dem Ausgleichssteuerfuss entspricht. Im massgeblichen Jahr 2025 beträgt der Ausgleichssteuerfuss 129 % (provisorischer Wert).

    Der Antrag auf individuellen Sonderlastenausgleich 2025 ist vom Gemeindevorstand bis 31. August 2024 schriftlich einzureichen. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen gemäss Checkliste beizulegen.

    Einreichung Beitragsgesuch


    Termin:
    bis 31. August 2024

    Übermittlung:
    alle Unterlagen (siehe ISOLA Checkliste Budget 2025) per WebTransfer ZH an die E-Mailadresse «gemeindefinanzen.gaz@ji.zh.ch»

    Bitte schicken Sie das Gesuch auch per Post an:
    Gemeindeamt
    Abteilung Gemeindefinanzen
    Wilhelmstrasse 10
    8090 Zürich

    Nachfolgende Unterlagen dienen lediglich der Information und sind nicht zu bearbeiten.

      Kontakt

      Gemeindeamt - Abteilung Gemeindefinanzen

      Adresse

      Wilhelmstrasse 10
      8090 Zürich
      Route (Google)

      Telefon

      +41 43 259 83 30

      E-Mail

      gemeindefinanzen.gaz@ji.zh.ch

      Für dieses Thema zuständig: