Der Nationale Finanzausgleich (NFA) sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen den Kantonen. Er wird von den ressourcenstarken Kantonen und dem Bund finanziert. Der Kanton Zürich ist seit der NFA-Einführung im Jahr 2008 in absoluten Zahlen der grösste Nettozahler.
Ziele und Funktionsweise
Mit dem NFA werden die kantonalen Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit verringert und eine minimale Ausstattung der Kantone mit finanziellen Ressourcen gewährleistet. Der NFA besteht aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich sowie der Interkantonalen Zusammenarbeit (IKZ).
Aus dem Ressourcenausgleich erhalten die ressourcenschwachen Kantone Ausgleichszahlungen. Diese werden zu rund zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den ressourcenstarken Kantonen finanziert.
Die Grundlage für die jährlichen Berechnungen der Ausgleichszahlungen ist das Ressourcenpotenzial, das der steuerlich ausschöpfbaren Wirtschaftskraft der Kantone entspricht. Wird das Ressourcenpotenzial pro Einwohner ins Verhältnis zum schweizerischen Mittel gesetzt, resultiert daraus der Ressourcenindex. Kantone mit einem Ressourcenindex grösser als 100 gelten als «ressourcenstark», Kantone mit einem Ressourcenindex kleiner als 100 als «ressourcenschwach».
Der Lastenausgleich kompensiert übermässige finanzielle Lasten der Kantone aufgrund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen. Er wird vollständig vom Bund finanziert. Daneben existieren temporäre Ausgleichsgefässe (z.B. Härteausgleich), die insbesondere die Auswirkungen von Finanzausgleichsreformen abmildern sollen. Der Kanton Zürich erhält Beiträge aus dem soziodemografischen Lastenausgleich.
Zahlungen des Kantons Zürich
Die Zahlungen im Jahr 2024 setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Franken | 2024 |
---|---|
Ressourcenausgleich | -582,8 |
Härteausgleich | -10,8 |
Soziodemografischer Lastenausgleich |
+131,5 |
Netto-Ausgleichszahlungen | -462,2 |
+ Ertrag, - Aufwand |
In absoluten Zahlen ist der Kanton Zürich seit der NFA-Einführung im Jahr 2008 der grösste Beitragszahler der ressourcenstarken Kantone. Gemessen an der Bevölkerung sind die Zahlungen der Kantone Zug (2970 Franken pro Einwohner), Schwyz (1344 Franken) und Nidwalden (1037 Franken) am höchsten. Der Kanton Zürich zahlt 300 Franken pro Einwohnerin bzw. Einwohner in den NFA.
Interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IKZ)
Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IKZ) ist ein selbständiger Pfeiler des NFA. Verschiedene Kantone erbringen öffentliche Leistungen auch für die Bevölkerung anderer Kantone (z.B. Hochschulen, Kultur, Spitäler). Im Gegenzug erhalten sie eine finanzielle Entschädigung der anderen Kantone in Form von Abgeltungen.
Die IKZ soll eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung im horizontalen Verbund und einen gerechten finanziellen Ausgleich für kantonsübergreifende Leistungen von Standortkantonen sicherstellen. Dabei regeln die Kantone ihre Zusammenarbeit und die Leistungsabgeltungen eigenständig in interkantonalen Verträgen.
Ungedeckte Kosten in der IKZ
Der Kanton Zürich erbringt als Standortkanton in verschiedenen Aufgabenbereichen Leistungen zugunsten anderer Kantone. Im Rahmen der IKZ werden jedoch mehrheitlich nicht die vollen Kosten der Leistungserstellung vergütet. In der Folge trägt der Kanton Zürich ungedeckte Kosten von netto rund 104 Millionen Franken im Jahr, die auf den Leistungsbezug durch die ausserkantonale Bevölkerung entfallen.
Aufgabenbereich | Ungedeckte Kosten brutto in Mio. Franken |
Ungedeckte Kosten netto in Mio. Franken |
---|---|---|
Universität | 60,3 | 46,3 |
Fachhochschulen | 77,0 | 30,4 |
Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden |
0 | 0 |
Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung |
19,0 | 18,1 |
Straf- und Massnahmenvollzug | 2,1 | 0,1 |
Spitäler (USZ und KSW) | 9,0 | Nicht ermittelbar |
Öffentlicher Verkehr | 56,0 | 9,0 |
Weitere Leistungen | 0,7 | Nicht ermittelbar |
Total pro Jahr | 224,1 | 103,9 |
Der Kanton Zürich trägt die ungedeckten Kosten in der IKZ zusätzlich zu seinen jährlichen Einzahlungen in den Finanzausgleich (2024: 462 Millionen Franken). Der Hauptgrund für die Kostenunterdeckung sind Abzüge für mutmassliche Standortvorteile des Kantons Zürich, welche die Abgeltungen der anderen Kantone verringern. Standortvorteile werden aber bereits im Ressourcenausgleich angerechnet, da sie sich in höheren Einkommen und Unternehmensgewinnen sowie höheren Landpreisen niederschlagen. Aus Sicht des Kantons Zürich könnte deshalb eine Doppelzählung der Standortvorteile im NFA vorliegen, wodurch die Standort- und Zentrumskantone benachteiligt wären.
Legislaturziel des Regierungsrates zur IKZ
Der Regierungsrat hat sich für die Legislatur 2023–2027 das Ziel gesetzt, eine vollkostendeckende interkantonale Leistungsabgeltung anzustreben (RRZ 9b). Dazu hat er einen Leitfaden verabschiedet, der die Direktionen bei der Ausgestaltung von Abgeltungsregelungen in Verträgen mit anderen Kantonen unterstützen soll (RRB Nr. 100/2024). Zudem haben die Finanzdirektion, Bildungsdirektion und Universität Zürich eine gemeinsame Studie zu den Standortvorteilen lanciert. Am Beispiel der Universität Zürich soll untersucht werden, ob die heutigen Abzüge für Standortvorteile gerechtfertigt sind oder ob eine Doppelbelastung des Kantons Zürich im NFA vorliegt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)
- Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV)
- Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
- Gesetz über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
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