Sozialhilfe ist eine vorübergehende bedarfsabhängige Leistung für Menschen, die in einer Notlage sind, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für den Vollzug der Sozialhilfe zuständig. Der Kanton unterstützt die Gemeinden.
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Anspruch auf Sozialhilfe
Personen in Notsituation haben das Recht auf wirtschaftliche und persönliche Hilfe. Auch wenn jemand nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, kann Sozialhilfe beantragt werden.
Sie befinden sich in einer Notlage?
Menschen in einer Notlage können sich an die Sozialen Dienste in ihrer Gemeinde wenden. Die Sozialdienste in den Gemeinden sind auch für Nachweise über die Sozialhilfe im Zusammenhang mit Einbürgerungen zuständig.
Sozialhilfe kurz erklärt
Erfahren Sie in einfachen Worten, wie das System der sozialen Sicherung in der Schweiz funktioniert. Die Broschüre «Sozialhilfe kurz erklärt» wurde im 2019 von der Charta Sozialhilfe Schweiz herausgegeben.
Armutsrechner
Mit der Hilfe unseres Armutsrechners finden Sie heraus, ob Sie selber Anspruch auf Sozialhilfe haben. Der Armutsrechner sensibilisiert die Bevölkerung ausserdem für das Thema Armut.
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS ist der nationale Fachverband für Sozialhilfe. Die SKOS gibt Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe heraus. Die Richtlinien sind Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Im Kanton Zürich ist die Anwendung der SKOS-Richtlinien verbindlich.
Weisung der Sicherheitsdirektion
Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst. Zur Anwendung von einzelnen Bestimmungen erlässt die Sicherheitsdirektion Weisungen.
Sozialhilfehandbuch
Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch erscheint ab Mitte Dezember in einem neuen Design und unter dem Namen Sozialhilfehandbuch. Das Nachschlagewerk für Behördenmitglieder, Sozialarbeitende, Medienschaffende, Armutsbetroffene und weitere Interessierte wird vom Kantonalen Sozialamt herausgegeben und laufend aktualisiert. Es beschreibt die Anwendung des Sozialhilferechts und bezweckt, diese zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Formulare für Gemeinden
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Formular U - Notfall Anzeige Ukraine DOCX | Deutsch | 80 KB
- Download Formular U - Notfall Anzeige Ukraine PDF | 2 Seiten | Deutsch | 88 KB
- Download Antrag auf Notfall-Unterstützung Ukraine DOCX | Deutsch | 48 KB
- Download Antrag auf Notfall-Unterstützung Ukraine PDF | 1 Seiten | Deutsch | 48 KB
Für Einwohnerinnen und Einwohner, die in einer Zürcher Gemeinde eine private Unterbringungsmöglichkeit oder Manpower anbieten möchten. Den ausgefüllten Fragebogen senden an: notfall.ukraine@sa.zh.ch
- Download Formular A - Unterstützungsanzeige gemäss § 42 SHG (Notfall) PDF | 1 Seiten | Deutsch | 50 KB
- Download Formular B - Unterstützungsanzeige über die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe für ausländische Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich und Personen ohne festen Wohnsitz mit massgeblichem Aufenthalt im Kanton Zürich DOCX | Deutsch | 85 KB
- Download Formular C - Nachtragsmeldung für Ausländerinnen und Personen ohne Wohnsitz gemäss § 44 Abs. 1 und 2 SHG DOCX | Deutsch | 83 KB
- Download Formular D - Unterstützungsanzeige gemäss Art. 30 ZUG (Notfall) PDF | 1 Seiten | Deutsch | 73 KB
- Download Formular H - Einzelfallrechnung (Quartal) der Aufenthaltsgemeinde zuhanden der unterstützungspflichtigen Wohngemeinde gemäss § 42 SHG (Notfall) PDF | 1 Seiten | Deutsch | 51 KB
- Download Formular I - Einzelfallrechnung (Halbjahr) - Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe an Personen ohne Wohnsitz gemäss § 44 Abs. 2 SHG XLSX | Deutsch | 12 KB
- Download Formular K - Gesamtrechnung (Halbjahr) - Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe an Personen ohne Wohnsitz gemäss § 44 Abs. 2 SHG DOCX | Deutsch | 88 KB
- Download Formular L - Einzelfallrechnung (Halbjahr) - Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe an Ausländer mit Wohnsitz gemäss § 44 Abs. 1 SHG XLSX | Deutsch | 13 KB
- Download Formular M - Gesamtrechnung (Halbjahr) - Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe an Ausländer gemäss § 44 Abs. 1 SHG DOCX | Deutsch | 87 KB
- Download Formular B1 - Unterstützungsanzeige über die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe an Flüchtlinge gemäss § 44 Abs. 1 und 2 SHG DOCX | Deutsch | 84 KB
- Download Formular C1 - Nachtragsmeldung für Flüchtlinge gemäss § 44 Abs. 1 oder 2 SHG DOCX | Deutsch | 83 KB
- Download Formular L1 - Einzelfallrechnung (Halbjahr) - Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe an Flüchtlinge gemäss § 44 SHG XLSX | Deutsch | 13 KB
- Download Formular M1 - Gesamtrechnung (Halbjahr) - Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe an Flüchtlinge gemäss § 44 SHG DOCX | Deutsch | 88 KB
- Download Formular X - Anfrage betreffend Unterstützung in Form von Nothilfe gemäss § 5c SHG DOCX | Deutsch | 80 KB
- Download Formular Y - Einzelfallrechnung (Quartal) für Auslagen im Rahmen der Nothilfe gemäss § 5c SHG XLS | Deutsch | 23 KB
- Download Formular Z - Gesamtrechnung zuhanden des Staates für Nothilfe gemäss § 5c SHG DOCX | Deutsch | 87 KB
Formulare für Notfallbehandlungen und Nottransporte
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Gesuche um subsidiäre Übernahme von medizinischen Behandlungskosten bei Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich richten Sie bitte an die Fürsorgebehörde der Wohn- und Aufenthaltsgemeinde.
Gesuche um subsidiäre Übernahme von medizinischen Behandlungskosten bei Personen, die keinen oder keinen feststehenden Wohnsitz im Kanton Zürich haben, richten Sie bitte an das Kantonale Sozialamt.
Das Gesuch für die Notfallbehandlung an
sozialhilfe.spitalkosten@sa.zh.ch
Das Gesuch für den Notfalltransport an
sozialhilfe.sanitaetstransport@sa.zh.ch
Weiterführende Informationen
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Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe
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